Unangemessenen Inhalt melden Das ist eigentlich ein Pro-Argument UWG Das ist doch schon verboten durch § 7 Absatz 2 Nummer 3 UWG. Ein Extra-Gesetz ist deshalb nicht nötig, gegebenenfalls lieber § 7 UWG anpassen, falls man damit unzufrieden ist! Quelle: www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__7.html 4.0