Aufgrund der Berichterstattung passe ich meinen Contra Beitrag noch mal an! Sorry – bei allem Verständnis für die Anwohner!!! Wer sein Kind so auf der Straße spielen lässt und jetzt Angst um die Sicherheit hat, sollte mal über folgendes Nachdenken: Bei einer Straßenbreite von ca. 5,70 Meter (Gehweg zu Gehweg) und einer Busbreite von 2,65 Meter (er ist so breit wie ein Feuerwehrfahrzeug) müssen keine Parkmöglichkeiten wegfallen. Nur das Parken auf beiden Straßenseiten – was gem. § 12 Abs. 1 Nr. 1 der StVO sowieso schon VERBOTEN ist (Restfahrbahnbreite von ca. 3 Meter) - wäre nicht mehr...
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