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Bei den sog. Verwirkungsklagen hat der Kläger doch in der Regel keine Chance weil er nicht den Nachweis (Zeugen; Dokumente) seiner Rechtsauffassung erbringen kann. In Komplizierten Familieverhältnissen, haben Außenstehende meistens nicht mal Kenntnis von Missbrauch oder anderene Fürsorgeversäumnissen der Eltern. Gibt es Zeugen sind diese aufgrund des eigenen Alters oft verstorben, dement, oder nicht erinnerungsfähig.

Quelle:

2.5

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