Unterhaltsrecht reformieren – Existenz schützen, Kindeswohl stärken

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

1.060 Unterschriften

3 %
1.031 von 30.000 für Quorum in Deutschland Deutschland

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  1. Gestartet März 2026
  2. Sammlung noch > 2 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Debatte

Neues Pro Argument

Pro

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Benachteiligung von Vätern

Endlich eine sachliche Diskussion. Das Unterhaltsrecht ist längst überholt. Oftmals darf man als Papa nur noch zahlen und hat keinerlei Möglichkeiten, für einen Ausgleich zu sorgen. Die Contra-Beiträge sind nicht nachvollziehbar. Daran merkt man, dass es endlich zur fairen Bedingungen kommen muss. Daher unterstütze ich diese Petition. Sie ist sehr wichtig, damit man als Papa nicht benachteiligt wird.

4.5

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Für die Kinder! Als Mutter sage ich entschieden, dass es beim Thema Unterhalt und Wechselmodell bzw den Zeitmodellen bei fast allen betreuenden Elternteilen immer nur um den Unterhalt geht und nicht wie immer vorgeschoben um das Kindeswohl. Kindern die hälftige Zeit beim anderen Elternteil aus Geldgründen zu nehmen, ist nicht weiterhin tragbar. Beide Eltern betreuen, beide Eltern kümmern sich, beide Eltern bezahlen die hälftigen Kosten, denn beide Elternteile lieben ihre Kinder.

4.3

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Die Petition ist sinnvoll, da die aktuelle Berechnung des Unterhalts viele Väter finanziell überfordert. Ein Einkommen von 1.450 € reicht kaum zum Leben und gefährdet insbesondere bei mehreren Kindern die Existenz. Die Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt oft nicht realistische Lebensverhältnisse. Für mehr Gerechtigkeit sollten die Einkommen beider Eltern einbezogen werden, um Verantwortung fair zu verteilen.

Quelle: isuv.de/duesseldorfer-tabelle-in-extremer-schieflage-einseitige-verfassungswidrige-belastung-der-mittelschicht/?utm_source=chatgpt.com

4.3

2 Antworten

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Wer überprüft denn, ob der zu zahlende Unterhalt tatsächlich für das Kind verwendet wird? Wahrscheinlich niemand.

4.0

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Das Unterhaltsrecht sollte stärker den Einzelfall berücksichtigen. Die Düsseldorfer Tabelle kann nur eine Orientierung sein, bildet aber nicht jede Lebenssituation ab. Neue Partnerschaften werden beim Unterhaltspflichtigen oft berücksichtigt, beim betreuenden Elternteil dagegen deutlich weniger. Dabei profitieren beide Haushalte von gemeinsamen Kosten. Ziel sollte ein fairer Ausgleich sein, der das Kindeswohl sichert, ohne einen Elternteil an die Grenze seiner Existenz zu bringen.

2.5

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Neues Contra Argument

Contra

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Soziale Ungerechtigkeit

Eine stärkere Berücksichtigung des Selbstbehalts zulasten des Kindesunterhalts lehne ich entschieden ab. Kinder haben ein eigenständiges Recht auf angemessenen Unterhalt. Dieser darf nicht zur „Restgröße“ werden, nachdem der Lebensstandard des unterhaltspflichtigen Elternteils gesichert ist. Der betreuende Elternteil trägt in der Realität den Großteil der Care-Arbeit, verzichtet häufig auf berufliche Entwicklung und hat langfristige finanzielle Nachteile – bis hin zu geringeren Rentenansprüche

Quelle: www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2024/juni/alleinerziehende-besonders-von-armut-bedroht

0.5

1 Antwort

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Es geht hier um Kindesunterhalt! Einsparungen, die ein Ex-Ehepartner hat, dürfen keine Rolle spielen! Der Selbstbehalt für einen Unterhaltspflichtigen beträgt 1200 Euro, wenn er nicht berufstätig bzw. arbeitslos ist und 1450 Euro wenn er berufsttäig ist, netto selbstverständlich. Was bitte gibt es daran zu meckern?`Viele, die die Kinder betreuen haben weniger1

0.3

3 Antworten

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Die Pfändungstabelle, die bei pfändbaren Schulden angewandt wird, ist etwas völlig anderes, als die Düsseldorfer Tabelle bzgl. des Kindesunterhaltes und kann nicht verglichen werden. Die Kinder stehen an erster Stelle und deren Unterhalt muss gesichert werden!

0.0

1 Antwort

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