Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Ich fordere den Deutschen Bundestag auf, die Grundlagen der Düsseldorfer Tabelle sowie die geltenden Selbstbehaltsregelungen im Unterhaltsrecht kritisch zu überprüfen und an die realen Lebenshaltungskosten sowie an die tatsächliche Lebenssituation unterhaltspflichtiger Eltern anzupassen.
Die aktuelle Ausgestaltung führt insbesondere bei Eltern mit niedrigen und mittleren Einkommen dazu, dass der notwendige Eigenbedarf faktisch unterschritten wird und eine eigenständige, existenzsichernde Lebensführung kaum möglich ist. Dies betrifft in der Praxis überwiegend Väter, gilt jedoch gleichermaßen für alle unterhaltspflichtigen Elternteile.
Diese Petition richtet sich nicht gegen Kinder, nicht gegen Mütter und nicht gegen Unterhalt an sich. Sie richtet sich gegen ein System, das die wirtschaftliche Realität vieler Eltern nicht mehr abbildet und damit langfristig allen Beteiligten schadet.
1. Widerspruch beim staatlichen Existenzschutz
Ein Vergleich zwischen der Düsseldorfer Tabelle und der Pfändungstabelle nach § 850c ZPO zeigt einen strukturellen Widerspruch im staatlichen Existenzschutz.
Alleinstehenden Personen ohne Unterhaltspflichten steht nach der Pfändungstabelle ein höherer unpfändbarer Grundbetrag zu als vielen unterhaltspflichtigen Eltern nach der Düsseldorfer Tabelle als notwendiger Selbstbehalt verbleibt. Dieser Vergleich erfolgt bewusst ohne Berücksichtigung von Kindern, um eine sachlich nachvollziehbare Gegenüberstellung zu ermöglichen.
Damit entsteht die schwer nachvollziehbare Situation, dass einem Elternteil mit Unterhaltspflicht teilweise weniger Mittel zur eigenen Lebensführung verbleiben als einer Person ohne Kinder im Rahmen des Pfändungsschutzes.
2. Steigende Lebenshaltungskosten
Die Lebenshaltungskosten sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Mieten, Energie, Mobilität, Versicherungen und Lebensmittel betreffen unterhaltspflichtige Eltern in gleicher Weise wie alle anderen Menschen.
Diese Entwicklung spiegelt sich im Selbstbehalt jedoch nur unzureichend wider, insbesondere bei nicht erwerbstätigen, erkrankten oder arbeitslosen Unterhaltspflichtigen. Die pauschale Einstufung als „nicht erwerbstätig“ berücksichtigt nicht, dass die tatsächlichen Lebenshaltungskosten unabhängig vom Erwerbsstatus anfallen.
3. Berücksichtigung wirtschaftlicher Vorteile
In der Praxis werden wirtschaftliche Vorteile häufig beim barunterhaltspflichtigen Elternteil berücksichtigt, etwa wenn durch eine neue Partnerschaft Kosten geteilt werden.
Vergleichbare Vorteile beim betreuenden Elternteil werden dagegen deutlich seltener einbezogen, obwohl auch dort durch neue Partnerschaften oder geringere Wohnkosten Einsparungen entstehen können. Dadurch kann die tatsächliche wirtschaftliche Situation beider Elternteile unterschiedlich bewertet werden.
4. Umgangskosten
Der Umgang mit dem eigenen Kind ist ein Recht und eine Pflicht. In der Praxis entstehen dabei häufig zusätzliche Kosten, etwa für Fahrten, Verpflegung oder gemeinsame Aktivitäten.
Diese Kosten werden im Unterhaltsrecht meist nur eingeschränkt berücksichtigt. Dadurch trägt der barunterhaltspflichtige Elternteil neben dem Barunterhalt häufig auch einen erheblichen Teil der tatsächlichen Umgangskosten.
5. Kindergeld und wirtschaftliches Gleichgewicht
Das Kindergeld soll dem Kind zugutekommen. In der praktischen Umsetzung kann die Kombination aus Barunterhalt, Kindergeld und nicht berücksichtigten Einsparungen jedoch zu wirtschaftlichen Ungleichgewichten zwischen den Eltern führen.
Eine ausgewogene Betrachtung der finanziellen Situation beider Elternteile ist daher auch im Interesse stabiler familiärer Verhältnisse und des Kindeswohls wichtig.
6. Krankheit und Arbeitslosigkeit
Besonders schwierig ist die Situation für Unterhaltspflichtige, die langfristig erkrankt sind oder Leistungen nach dem SGB II beziehen. In solchen Lebenslagen kann der notwendige Eigenbedarf faktisch unterschritten werden, obwohl gerade dann zusätzliche Belastungen entstehen können.
Ein sozial ausgewogenes Unterhaltsrecht sollte auch in solchen Situationen die wirtschaftliche Existenz des unterhaltspflichtigen Elternteils sichern.
7. Auswirkungen auf das Kindeswohl
Eine dauerhafte wirtschaftliche Überforderung eines Elternteils kann zu finanziellen Problemen, eingeschränkten Umgangsmöglichkeiten und langfristigen familiären Konflikten führen.
Ein Unterhaltsrecht, das die Existenz eines Elternteils gefährdet, kann langfristig weder dem Elternteil noch dem Kind gerecht werden.
8. Forderungen
Ich fordere den Gesetzgeber auf,
- den Selbstbehalt realitätsnah und einheitlich anzupassen
- die Entwicklung der Pfändungsfreigrenzen stärker als Orientierung für den Existenzschutz zu berücksichtigen
- reale Lebenshaltungskosten beider Elternteile angemessen einzubeziehen
- Umgangskosten systematisch zu berücksichtigen
- wirtschaftliche Vorteile bei beiden Elternteilen gleichwertig zu prüfen
Ziel sollte ein Unterhaltsrecht sein, das sowohl die Existenz des unterhaltspflichtigen Elternteils als auch das Kindeswohl nachhaltig schützt.
Quellen & weiterführende Informationen
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen und Studien zu den in dieser Petition genannten Punkten sind öffentlich zugänglich.
Eine zusammengefasste Übersicht mit Quellen, Fakten und rechtlichen Hintergründen findet sich hier:
Fakten & Studien:
https://fairbessern.org/fakten/
Rechtliche Grundlagen:
https://fairbessern.org/recht/
Eine kompakte Gesamtübersicht über das Thema und die zentralen Argumente ist auf der Startseite dargestellt:
https://fairbessern.org/
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