Vernunft
Es ist nicht richtig, dass Mitarbeiter mit Kind ein RECHT auf Urlaub in den Schulferien haben. Geregelt im BUrlG. Hier hilft am besten eine Absprache unter Kollegen. Klar, dass die Geschäftsführung zustimmen muss (Berücksichtigung betrieblicher Belange oder sozialer Aspekte). Unter Umständen kann auch einem Mitarbeiter mit Kind der Urlaubsantrag in den Schulferien abgelehnt werden.
Quelle: § 7 Abs. 1 S. 1 BUrlG