Ist schon weitgehend verboten
Glücksspiel ist bereits weitgehend verboten und nur mit staatlicher Genehmigung und unter staatlicher Aufsicht erlaubt. Welchen weitergehenden Schutz man durch ein völliges Verbot erreichen würde ist nicht ersichtlich. Man würde wohl nur viele Menschen kriminalisieren, was unverhältnismäßig und nicht zweckdienlich wäre.
Quelle: §§ 284 ff. StGB