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Sprengstoffgesetz Änderung

Die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) § 24 sollte so erweitert werden, dass Behörden pyrotechnische Gegenstände nicht nur in der Nähe von brandempfindlichen Gebäuden etc. oder dichtbesiedelten Städt sondern auch aus Sicherheitsgründen etc. verbieten können. Damit stünde es den Städten frei, große Teile der Stadt zu Feuerwerksfreien Zonen zu erklären. Alternativ könnte ein öffentliches Feuerwerk mit besonders geringer Lärmbelästigung durchgeführt werden. Viele Freunde und Bekannte hätten dann auch viel mehr Spaß an Silvester!

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