Region: Hamburg
Bild der Petition Verbot von Laubsaugern u. - Bläsern für Privatpersonen
Umwelt

Verbot von Laubsaugern u. - Bläsern für Privatpersonen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Hamburgische Bürgerschaft
229 Unterstützende

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

229 Unterstützende

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Es ist ein regelrechter Protzwahn der Hausbesitzer entfacht, jeder Anhänger der Midlifecrisis muss den dicksten und größten Laubbläser haben, weil wohl der Rest zu kurz ist. Die Tierwelt hat schon so sehr unter uns Menschen zu leiden, es auch noch aus purem Vergnügen an lauten Maschinen zu verstärken ist pervers. Jahrhunderte kamen Hausbesitzer ohne aus, warum soll das nun anders sein? Es ist auch für Menschen ungesund, alle sind froh mal etwas Ruhe zu bekommen und was machen die Rentner Nachbarn am Sonntag morgen? Laub wegblasen.

Quelle:

3.3

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Laubsauger haben in bestimmten Situationen ihre Berechtigung.Die Petition geht am Ziel vorbei. Laubsauger müssten viel stärkeren Auflagen bzgl. der Lautstärke unterliegen. Jeder Trottel kauft sich nen 30 Euro Luabsauger der einen Hölllenlärm macht und wundert sich, dass die Leute Laubsauger hassen. Also lieber für eine sehr niedrige Lautstärkegrenze bei Laubsaugern petitionieren.

Quelle:

2.5

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... regeln und vebieten, des Deutschen Liebstes!

...verbieten wir doch lieber Harken und Schaufeln, ich kann die Schürf- und Kratzgeräusche nicht ertragen, Motorsägen, Rasenmäher, Staubsauger, Autos, U-Bahnen und Flugzeuge wären auch noch im Angebot ...und immer schön nach der Obrigkeit rufen die alles regeln und verbieten soll...das wird schon!

Quelle:

1.3

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