Brauchtumspflege
Das Neujahrsfeuerwerk gehört zum hiesigen Brauchtum und ist Kulturgut und als solches schützenswert. Ein totales Verbot erscheint vor diesem Hintergrund als unverhältnismäßig. Es genügen örtliche Verbote, wo erhöhte Gefahren für Bausubstanz, Umwelt etc. drohen. Gefahren durch Missbrauch und Fehlanwendungen ist auf polizei- und ggf. strafrechtlicher Ebene zu begegnen.
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