Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Was soll diese Petition eigentlich erreichen? Das aktuelle Jagdgesetz untersagt bereits die jagdliche Nutzung von Schlagbügel- und Zugdrahtfallen. Lediglich Käfigfallen zum Lebendfang kommen zum Einsatz. Die einzig legalen "Totschlagfallen" sind haushaltsübliche Nagetierfallen. Dem Petenten sollte klar sein, dass eine unkontrollierte Vermehrung, insbesondere von Ratten, die sich in urbanen Regionen leicht ausbreiten, erhebliche Seuchengefahr mit sich bringt! Die Alternativen zu Fallen, wären die Ausbringung von Gift, was erhebliche Risiken birgt und wohl kaum humaner wäre, oder Bejagung!

Quelle:

4.2

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