Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Unterscheidung Fallen

Erlaubte Fallen im Jagdrecht in Deutschland sind: - Lebendfallen (z.B. Kastenfallen) - Totschlagfallen die durch Abzug und nicht durch tritt ausgelöst werden. Nachdem die Tiere aber starke Panik in den engen Lebendfallen bekommen und um jedem Preis versuchen zu fliehen (und sich dabei stark verletzen). Ist die Totschlagfalle waidgerechter.

Quelle: Deutsches Jagdrecht

0.0

0 Gegenargumente
Widersprechen

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern