Unterscheidung Fallen
Erlaubte Fallen im Jagdrecht in Deutschland sind: - Lebendfallen (z.B. Kastenfallen) - Totschlagfallen die durch Abzug und nicht durch tritt ausgelöst werden. Nachdem die Tiere aber starke Panik in den engen Lebendfallen bekommen und um jedem Preis versuchen zu fliehen (und sich dabei stark verletzen). Ist die Totschlagfalle waidgerechter.
Quelle: Deutsches Jagdrecht