Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Die genannten "Tierquälerischen" im wahrsten Sinne des Wortes verwendeten "Totschlagargumente" treffen allesamt in Deutschland nicht zu. Schon das verwendetet Foto ist bereits als "Fake-Foto" zu bezeichnen, da es nicht aus Deutschland stammt. Die Verwendung ist fast überall nur mit einer zusätzlichen Fangjagdausbildung, und dann auch nur mit geprüften und zugelassenen Fallen erlaubt. Das geschilderte Szenario kann bei ordnungsgemäßer Fangjagd nicht passieren. Außer: Jemand ohne Ausbildung verwendet bereits jetzt verbotene Fallen oder betreibt jetzt schon ebenfalls verbotene Fallenjagd.

Quelle:

2.1

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