Region: Hessen
Tierschutz

Verbot von Totfangfallen, schwere Verletzung des Tierschutzgesetzes

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Hessischen Landtag

2.456 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

2.456 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Fallenjagd in deutschen Wäldern

Da spricht bei den Gegnern mal wieder das Jägerherz! Töten, um des Tötens willen! Warum können Menschen nicht akzeptieren, dass auch Tiere ein Recht auf Leben haben? Wem dass nicht passt, kann ja selbst in so eine Falle treten und mal erleben, wie sich das so anfühlt, wenn man stundenlang heftigsten Schmerzen ausgesetzt ist, Todesangst hat und anschließend brutal erschlegen wird! Viel Spaß dabei, ihr Tiermörder!

Quelle:

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Fallenjagd in Deutschlands Wäldern

Und nicht auszudenken, was geschieht, wenn Kinder beim familären Pilze-suchen in diese Fallen tappen. Oder wenn mein Hund beim Waldspaziergang in so eine Falle tritt. Selbst für mich als Bluter wäre das in jedem Fall tödlich! Das sind ja Tretminen im Wald. Himmel, Herr Gott. Das gehört verboten - und zwar ohne jegliche Ausnahme !!!

Quelle:

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Fälschliche Behauptung

Allein die Behauptung, dass eventuelle nicht tödlich gefangene Tiere tagelang leiden, ist nach dem Jagdgesetz völlig hinfällig, da ein Jäger per Gesetz verpflichtet ist, fängisch gestellte Fallen jeden Tag zu kontrollieren. Wer sich daran nicht hält, dem sollte ohnehin der Jagdschein entzogen werden.

Quelle:

3.8

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Die genannten "Tierquälerischen" im wahrsten Sinne des Wortes verwendeten "Totschlagargumente" treffen allesamt in Deutschland nicht zu. Schon das verwendetet Foto ist bereits als "Fake-Foto" zu bezeichnen, da es nicht aus Deutschland stammt. Die Verwendung ist fast überall nur mit einer zusätzlichen Fangjagdausbildung, und dann auch nur mit geprüften und zugelassenen Fallen erlaubt. Das geschilderte Szenario kann bei ordnungsgemäßer Fangjagd nicht passieren. Außer: Jemand ohne Ausbildung verwendet bereits jetzt verbotene Fallen oder betreibt jetzt schon ebenfalls verbotene Fallenjagd.

Quelle:

2.1

4 Gegenargumente
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