Rechtsfrieden
Zu lange Verjährungsfristen schaden dem Rechtsfrieden. Sie können daher nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen (z. B. Verfolgung von NS-Verbrechen) verhältnismäßig erscheinen. Im Übrigen sollten sich die Überlegungen darauf beschränken sinnvolle Verjährungsfristen und ggf. Hemmungsregeln zu finden.
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