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Wer nicht für seine Taten einsteht, hat kein Unrechtsbewusstsein. Selbst wenn es zu Prozess kommt, schaut der Täter sich die Akten an, gibt maximal das zu, was ihm sowieso nachgewiesen wird. Ansonten bleibt er vorm Gesetz unschuldig, auch wenn er schuldig ist. Ich sehe keinen Grund, für einen Täter-Schutz. gefunden wurde. Was ist mit dem Opfer??? Jedem muss klar sein, dass man sich an Gesetze hält und wenn nicht, Konsequenzen zu tragen hat. Das dient dem Rechtsfrieden und der Vorbeugung von Straftaten. Und vielleicht befreit es manchen Täter auch, falls sein Gewissen plagen sollte.

Quelle:

2.5

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