Pro

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Die StVO fordert mit §1 ständige Rücksicht und gegenseitige Vorsicht im Strassenverkehr. Wenn die Missachtung dieser Vorgabe zur Unfallursache Nummer 1, nämlich unangepasste Geschwindigkeit führt, ist es meiner Meinung nach nicht unverhältnismässig Übertretungen mit zeitweiligem Fahrverbot zu bestrafen. Den Führerschein besteht man nicht wenn man nicht in der Lage ist seine Geschwindigkeit den Gegbenheiten anzupassen. Ein Fahrverbot trifft auch jeden gleich im Gegensatz zu Geldbeträgen.

Quelle:

3.1

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