Veröffentlichung der Bundestags-Taser-Petition (Pet 1-21-06-7111-001798)

Petition richtet sich an
Der Petititionsausschuss des Deutschen Bundestags

8.226 Unterschriften

26 %
7.949 von 30.000 für Quorum in Deutschland Deutschland

8.226 Unterschriften

26 %
7.949 von 30.000 für Quorum in Deutschland Deutschland
  1. Gestartet 09.02.2026
  2. Sammlung noch > 3 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

Neues Pro Argument

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Transparenz ist Demokratie-Kerngeschäft

Transparenz ist Demokratie-Kerngeschäft Der Petitionsausschuss hat sich in seinen Grundsätzen (Ziffer 8.1) selbst verpflichtet, "ein möglichst breites Themenspektrum" zu veröffentlichen. Wer eine formal korrekte Petition zu einem gesellschaftlich relevanten Thema klammheimlich aus dem Portal nimmt, widerspricht dieser Selbstverpflichtung. Wenn die Argumente gegen Taser so überzeugend sind, soll sich das in der Debatte zeigen. Wer die Diskussion verhindert, hat offenbar Angst vor dem Diskurs.

Quelle: Eigene Meinung

4.8

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Weg mit dem TASER-Verbot

1. In Einsatzlagen in Ballungszentren wie im ländlichen Raum dauert es zu lange, bis Einsatzkräfte mit entsprechender professioneller Ausbildung vor Ort sein und schnell einschreiten können... 2. Die SELBSTVERTEIDIGUNG des "normalen Bürgers" u.a. der "ALTGEDIENTEN", die an und mit Waffen ausgebildet (BW/NVA, Polizei) werden durch das WaffG immer weiter beschnitten. Der umfassende Schutz der Familie, des Grundstücks gegen Straftäter ist somit unmöglich...!

Quelle: - ICH war selbst 43 Jahre ständiger Waffenträger als PVB...

4.7

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Selbstverteidigung ist ein Naturrecht

Ungeachtet des Gewaltmonopols des Staates, das gerne als Gegenargument für eine Liberalisierung des WaffG angeführt wird, dürfte jedem klardenkenden Menschen bewusst sein, dass die Polizei, in der Mehrheit aller Fälle, in denen sich ein Bürger verteidigen muss, mindestens noch Minuten entfernt ist, wenn es auf Sekunden ankommt. Selbstverteidigung ist ein Naturrecht, was gerne vergessen wird.

Quelle: Logik und gesunder Menschverstand

4.7

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Kommentar zur Petition "Taser"

Der Taser ist im Falle von berechtigter Notwehr/Nothilfe ein nicht letales und wirksames Abwehrgerät bei rechtswidrigen Angriffen. In sachkundigen und ausgebildeten Händen ist das kein erhöhtes Risiko oder Problem für die rechtschaffenden Bürger und Einsatzkräfte.

4.7

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Zum Thema: "Die Petition befindet sich im Konflikt mit den Nutzungsbedingungen von openPetition - ergänzen Sie weitere Quellen, dass Messerangriffe zugenommen haben im öffentlichen Raum" Hier ist die kurze Zusammenfassung der aktuellen Datenlage (Stand 2024/2025): Bundesweite Zahlen: Das BKA verzeichnete für das Jahr 2024 über 29.000 Messerangriffe in Deutschland – das sind rechnerisch etwa 79 Taten pro Tag.Brennpunkt Bahnhöfe......

Quelle: www.im.nrw/system/files/media/document/file/20240828_lagebild_messergewalt_oeff_raum.pdf

4.4

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Abschreckung

Wenn "Taser" für Inhaber des kleinen Waffenscheins zugelassen werden, müssten potentielle Täter davon ausgehen, dass das Opfer oder ein Passant wirkungsvoll einen gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff abwehren könnten. Allein dies könnte Täter abschrecken. Notwehr / Nothilfe sind in unserem Rechtswesen ausdrücklich verankert, denn das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen!

4.4

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Zivilcourage & Nothilfe gefördert

Der Taser kann auch dafür eingesetzt werden, fremden Menschen in Not zu helfen, ohne den Angreifer beim Beschuss in's "Haus des Hades" zu schicken. Der Taser fördert die Zivilcourage anderen Menschen zu helfen, wenn diese von einem Täter attackiert werden. Ohne sich dabei selbst in Gefahr zu begeben. Das Prinzip "Helfen, ohne sich selbst zu gefährden." fördert und erhöht die Sicherheit des Volkes. Aktuell ist wegen vieler Beschränkungen das Opfer jäh ausgeliefert und der Täter gefördert.

Quelle: Logik und Menschenverstand

3.8

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Neues Contra Argument

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Erstens: Ein TASER ist eine doch recht große "Waffe", welche sich nicht so einfach verdeckt führen lässt. Zweitens: Was macht man, wenn der erste Schuss nicht zur Wirkung führt? Gut , man hat noch einen zweiten. Aber danach? Wind kann die kleinen Pfeile sehr schnell ablenken, -> keine Wirkung. Oder, das Ziel trägt dicke Winter- oder Lederbekleidung, die Pfeile bleiben in der Kleidung stecken -> keine Wirkung. Und dann? Ist der Messerangreifer auf Kontaktdistanz und nichts geht mehr.

0.3

3 Antworten

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Selbst bei einem Wirkungstreffer seid ihr nicht raus. Auch nach dem Einsatz von Waffen im Rahmen der Notwehr seid ihr zur ersten Hilfe verpflichtet, also nicht einfach Schießen und weglaufen. Aber, nun läuft der TASER nur 5 Sekunden, danach ist dein Gegenüber wieder voll handlungsfähig. Nicht wie im Film, wo der Bösewicht sofort und für längere Zeit ohnmächtig wird, das ist Hollywood. Und was ist nach den 5 Sekunden? Geht dann der Kampf weiter? Das läuft so nicht.

0.0

6 Antworten

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Ja, Selbstverteidigung ist ein Grundrecht. Aber: Ich glaube nicht, dass ein TASER dazu ein adäquates Mittel ist. Ich bin dienstlich am TASER ausgebildet und kann aus eigener Erfahrung sagen, dass ein TASER eben nicht immer das Mittel der Wahl ist. Gerade bei Messerangriffen würde ich persönlich keinen TASER zur Verteidigung einsetzen, sondern tatsächlich immer auf meine (dienstliche) Schusswaffe zurückgreifen. In der Theorie mag ein TASER ja ein eindrucksvolles und wirksames Mittel sein.

0.0

3 Antworten

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