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Korrektiv durch das Volk

Art. 20 GG "...weil alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht." Das haben die Regierenden und die gewählten Volksvertreter mittlerweile vergessen. Nach der Wahl vertreten diese schon lange nicht mehr die Interessen Deutschlands und seines Volkes. Auch die Opposition verdient ihren Namen nicht mehr. Deshalb benötigt das Volk dringend die Möglichkeit eines Korrektivs.

Quelle: Das Deutsche Grundgesetz

4.4

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