Sicherheit

Verschärfung der Gesetze gegen Kindesmissbrauch

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
317 Unterstützende 254 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

317 Unterstützende 254 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

Argument schreiben

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

unzulässig & grausam

Laut BGB § 1631 Paragraph 2 haben Kinder ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen oder andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. Ich bin der Meinung, dass jede Person, die das Menschenrecht des Anderen verletzt nicht selbst auf seines bestehen kann - vor allem vor Gericht. Der- oder diejenige sollte das Menschenrecht verwehrt bleiben, da diese/r sich nicht darum gekümmert hat, das er/sie mit seiner Tat die Menschenrechte bzw. Privatsphäre verletzt.

Quelle:

0.0

0 Gegenargumente
Widersprechen

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Argument schreiben

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern