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laut vielen Gesundheitsämtern ist das Behandeln von Diabetikern und anderen Risikopatienten für den Fußpfleger tabu, weil ihnen das Hintergrundwissen fehlt, einzuschätzen,wann ein Fuß schon Schäden (die man nicht sofort sieht) hat . Nach diesen Schreiben richten sich auch die Haftpflichtversicherungen.

Quelle:

4.5

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