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Ungerechtfertigter Einbehalt von Leistungen (Versorgungsausgleich)

Der geschiedene Soldat hat, sofern nicht zum Ehegattenunterhalt verpflichtet, einen Versorgungsausgleich zu zahlen, ohne daß die ehemalige Ehefrau auch nur einen Cent an Rente beansprucht. Selbst wenn sie stirbt, wird dem Soldaten der Versorgungsausgleich weiter in Rechnung gestellt. Hier bereichert sich der Staat an der Versorgung seiner Soldaten in nicht geringer Höhe in fast schon betrügerischer Art und Weise. Richtigerweise müßte der Versorgungsausgleich dann fällig werden, wenn die geschiedene Ehefrau in Rente geht.

Quelle: DBwV, eigene Erfahrungen

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