Ausländermaut
Die Bundesstraßen und Autobahnen gehören den Bund. Diese kann und muß nach Austreten eines Bundeslandes die dort investierten Bundesmittel mit Zins und Zinseszins von Bayern zurückfordern. Dies ist für alle einmaligen, dann nur noch von den Bayern, genutzten Investitionen sinnvoll. Bei den Ablöseverhandlungen muß der Bund zur Sanierung unseres Haushaltes darauf bestehen die bundeseigenen Straßen zu behalten. Sie können durch eine Ausländermaut, erhoben von den Nichtmehr-deutschen Bayern finanziert werden. Die Ausländer- resp. Bayernmaut muß zur Finanzierung aller B-Straßen und A-Bahnen rieche
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