Verbot von Sportanlagen im Wasserschutzgebiet
Innerhalb des Wasserschutzgebiets III ist das Errichten von Sportanlagen verboten, deshalb ist strenggenommen der vorhandene Bolzplatz wahrscheinlich illegal.
Quelle: Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Nedlitz §4, Abs.37