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Abitur im eigenen Takt spricht nicht gegen Wahlfreiheit

"Abitur im eigenen Takt" schließt die Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 nicht aus: "Abitur im eigenen Takt" kann als G9-Variante verstanden werden. Es besteht also kein Grund, wegen dem Ziel eines Modellversuchs "Abitur im eigenen Takt" den 44 G9-Gymnasien den Bestandsschutz und den an G9 interessierten Gymnasien G9 zu verweigern.

Quelle:

4.2

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