Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Beleidigung

Auch Beleidigungen sind strafbar „Wer bei Facebook …öffentlich seine Meinung in einer beleidigenden Art und Weise kundtut, muss ebenfalls mit einer Strafe rechnen. Beleidigungen sowie üble Nachrede und Verleumdungen können strafrechtlich verfolgt werden. Davor schützt auch nicht die Nutzung eines Pseudonyms im Netz“. Denn „nach einer Strafanzeige hat der Staatsanwalt die Möglichkeit, über Facebook die IP-Adresse des Täters heraus zu verlangen und so dessen Identität festzustellen“.

Quelle:

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