nur weil die Staatsanwaltschaft kein Verfahren eröffnet,heißt das noch lange nicht, dass Lindner im Sinne der Präventionsordnung des Bistum Fulda gegenüber Schutzbefohlenen im Sinne des Gesetzes eine Grenzüberschreitung begangen hat. Die gegen Lindner vorgebrachten Anschuldigungen reichen nach der derzeitigen Gesetzeslage im Sinne STGB nicht aus für eine Anklage. Wo fängt Kindesmissbrauch an und wo hört er auf? Darüber sollten sich die Protagonisten dieser Petition mal Gedanken machen.
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