Region: Buxtehude, Kreis Stade
Umwelt

Windkraftanlagen -nur wenn der Abstand stimmt!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Stadt Buxtehude
249 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

249 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Mindestabstand = 10 fache Höhe der Windkraftanlage

Sachsen und Bayern fordern mit Recht die 10 H Regel für den Mindestabstand zwischen Wohngebiet und Windenergieanlage (WEA). Bei einer WEA-Höhe 200 m multipliziert mit der 10 fachen Höhe der Windkraftanlage sind das 2 Km Mindestabstand. Damit kann man Weitestgehend den gesundheitlichen Schaden durch tieffrequenten Schall (hier ist nicht Infraschall gemeint) und Schattenwurf ausschließen. Erneuerbare Energien ja- aber mit Augenmaß h. d. die Gesundheit und das Wohlbefinden von Menschen darf nicht aufs Spiel gesetzt werden. Die Natur darf nicht auf Kosten unseres enormen Energieverbrauchs nachh

Quelle:

2.5

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Schutz ist nötig- 1000m super Kompromiss!

Die neuen Riesenwindräder (bislang erst 18 Stck in Deutschland) werden mit ihren 101m Rotordurchmesser mehr Emissionen verursachen als die kleinen, die jeder kennt. Da sind die geforderten 1000m Abstand ein sehr guter Kompromiss von Anwohnerseite. Das Raumordnungsprogramm ist beim Kreis in Arbeit; Nicht nur für den Golfclub in Deansen ist vor Jahren das Sandabbaugebiet verschoben worden.- Warum soll es hier nicht gehen? Bei 600m werden die Anwohner garantiert durch die Emissonen gestresst/geschädigt und Vermögensverlust erleiden müssen. Das muss nicht sein!

Quelle:

2.5

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Kleiner Abstand birgt keine Gefahr

Ein Abstand von 500 Metern ist völlig ausreichend. Bei dieser Entfernung gibt es keine Schattenwerfung und auch die Gefahr durch Lärmbelästigung besteht nicht. Über Infraschall kann man sich natürlich streiten, allerdings gibt es bisher nur eine positive Studie dazu und alle Anderen meinen, dass keine Gefahr besteht

Quelle: Wikipedia, Welt

2.5

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600 Meter Abstand ist gut. Da gibt es keinen Schatten und auch keine Störungen (ich habe hier wesentlich nächer solche Anlagen). Vielleicht sollte man den Antragstellern größeren Abstand von den Winkraftanlagen gönnen und dafür lieber ein Atomkraftwerk in der Nähe bauen. Das gefällt den Antragstellern besser.

Quelle:

2.5

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Höhe ist das falsche Kriterium

Eine Willkürliche Abstandsregelung nach Höhe ist unsinnig. Kein Emission wird übr Höhe eines Bauwerkes abgebildet. Weder Lärm noch Schattenschlag kann man so wirksam regulieren. Eine Abstandsregelung muss so gewählt werden, dass sie auch der Minderung einer realen!!! Belastung gerecht wird. Ein AKW müsste so einen Abstand von mindestens 30 kM zur Wohnbebauung (Gefährdungszone) haben und nicht nur 100 Meter. Die Höhe ist ein rein ästhetisches Kriterium, das kann nicht gültig sein

Quelle: <a href="http://vorort.bund.net/suedlicher-oberrhein/katastrophenschutz-fessenheim-akw.html" rel="nofollow">vorort.bund.net/suedlicher-oberrhein/katastrophenschutz-fessenheim-akw.html</a>

2.0

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