10H
1000 m sind zu wenig. Sachsen und Bayern fordern die 10 H Regel - Abstand zur nächsten Wohnbebauung = 10 fache Höhe der Windkraftanlage, also bei 200 m = 2 Km Abstand Somit kann man die Beeinträchtigung von Lärm und Infraschall einigermaßen ausschließen-
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