Mindestabstand = 10 fache Höhe der Windkraftanlage
Sachsen und Bayern fordern mit Recht die 10 H Regel für den Mindestabstand zwischen Wohngebiet und Windenergieanlage (WEA). Bei einer WEA-Höhe 200 m multipliziert mit der 10 fachen Höhe der Windkraftanlage sind das 2 Km Mindestabstand. Damit kann man Weitestgehend den gesundheitlichen Schaden durch tieffrequenten Schall (hier ist nicht Infraschall gemeint) und Schattenwurf ausschließen. Erneuerbare Energien ja- aber mit Augenmaß h. d. die Gesundheit und das Wohlbefinden von Menschen darf nicht aufs Spiel gesetzt werden. Die Natur darf nicht auf Kosten unseres enormen Energieverbrauchs nachh
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