Grundgesetz Artikel 20 (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Wollen Sie etwa, dass Merz aus dem Windschatten heraus überholt? Das hieße den Teufel mit dem Beelzebub auszutreiben. Dann kämen wir vom Regen in die Traufe!
Ein Beleg dafür, dass AKK wirklich die Meinungsfreiheit beschränken will, fehlt. Ihre Äußerung ist einfach nur dämlich. Dämlichkeit ist aber weder verboten noch verfassungswidrig. Und wenn die CDU sich so gut vertreten wähnt, ist das die freie Entscheidung der Partei.