Online-Antragstellungen sind durchgehend bundesweit einheitlich und mittlerweile sogar papierlos möglich. Berechtigt ist man immer ab dem Tag der Antragseinreichung; ggf. gilt ein Anspruch auch rückwirkend. Die Petition verfolgt sicher ein an sich gut gemeintes Ziel, jedoch ist nicht die Schnelligkeit der Bearbeitung problematisch. Wenn überhaupt liegt es an zu wenig Personal in den Ämtern; nicht jedoch am Verfahren an sich.
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