„Betroffenheit Mensch / Verlärmung von Erholungsbereichen“
„Deutlich höheres Konfliktpotenzial für die landschaftsgebundene Erholung / Erholungsnutzung bei den Varianten West und Mitte als bei Variante Ost.“
Quelle: rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Abt4/B30/Documents/praesentation_2018_10_23.pdf (Seite 41)