Teils ja, teils nein
So unterschreibe ich das nicht! Einhand- und Springmesser gehören als Waffen eingestuft und verboten, da sie meiner Ansicht nach vor allem zum Töten und Bedrohen taugen. Aber Messerverbotszonen sind in meinen Augen nichts als Schikane und Aktionismus: Wer bereit ist, jemanden mit einem Messer anzugreifen oder dieses im Streitfall zu ziehen, schert sich nicht um Verbote. Und ein Schweizer Taschenmesser taugt (trotz Verletzungsgefahr) nicht als Waffe, da die Klinge nicht arrettierbar ist.