Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Das deutsche Waffengesetz wurde seit 2014 mehrfach in Bezug auf Messer geändert. Jedes Mal wurden neue Ordnungswidrigkeiten hinzugefügt, die für mehr Sicherheit sorgen sollten.
Welche Wirkung haben diese Gesetzesänderungen?
Die Zahl der Messerangriffe steigt stetig an, die Verunsicherung in der Bevölkerung sowie auch bei den Behörden wird immer größer. Wer weiß denn mittlerweile noch, was erlaubt ist und was nicht?
Es wurden „Messerverbotszonen“ eingerichtet, nur wozu soll das dienen? Heißt das, dass ich an diesen Orten vor Messerangriffen geschützt bin?
Das größte Problem ist, dass das Messer per se als Waffe eingestuft wird. Das ist es aber nicht, das Messer war, ist und wird immer ein Werkzeug sein.
Durch Autounfälle sterben jährlich fast dreitausend Menschen auf deutschen Straßen. Warum wird also nicht das Auto selbst als gefährlich eingestuft? Warum wird nicht von Haus aus an allen Unfallschwerpunkten eine „Zone 30“ eingeführt?
Wie auch beim Auto ist beim Messer nicht das Werkzeug gefährlich, sondern immer nur der Mensch, der es missbräuchlich benutzt.
Wir brauchen also unserer Meinung nach nicht immer noch mehr Einschränkungen, die das Führen von Messern in der Öffentlichkeit regeln, die Einhand- und Springmesser verbieten oder gar die vollkommen sinnlosen „Messerverbotszonen“.
Es muss endlich eine Gesetzeslage geschaffen werden, die sich gegen den Verursacher der Gefahr, also den Menschen, richtet.
Wir fordern deshalb, dass die Einschränkungen bezüglich des Führens von Einhand- und Springmessern in der Öffentlichkeit sowie die „Messerverbotszonen“ wieder aus dem Waffengesetz gestrichen werden.
Gleichzeitig fordern wir, dass das Strafgesetzbuch in Bezug auf Angriffe mit einem Messer gegen Menschen geändert wird.
Bislang stellt der Angriff mit einem Messer eine gefährliche Körperverletzung gem. § 224 Strafgesetzbuch mit einer Strafandrohung von 6 Monaten bis 10 Jahren Haft, in minderschweren Fällen von 3 Monaten bis zu 5 Jahren dar.
Der Angriff eines Menschen mit einem Messer stellt jedoch immer eine potentielle Gefahr für das Leben bzw. die Gesundheit des Angegriffenen dar. Der Täter handelt vorsätzlich und nimmt zumindest billigend in Kauf, dass das Opfer verletzt oder gar getötet wird.
Um wirkungsvoll gegen Messerangriffe vorzugehen, benötigen wir also einen eigenen Paragrafen im Strafgesetzbuch.
Wir schlagen folgende Strafrahmen vor:
1. Wer einen anderen mit einem Messer angreift, wird zu einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft
2. Wer einen anderen mit einem Messer angreift und ihn dabei verletzt, wird mit einer Freiheitsstraft nicht unter drei Jahren bestraft
3. Wer einen anderen mit einem Messer angreift und ihn dabei schwer verletzt, vgl. § 226 StGB, wird mit einer Freiheitsstraft nicht unter 10 Jahren bestraft
4. Wer einen anderen mit einem Messer angreift und dadurch den Tod des anderen verursacht wird zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.
Aufgrund der Gefährlichkeit und den meist schwerwiegenden Folgen von Messerangriffen ist dieser neu zu schaffende Straftatbestand unmittelbar an die §§ 211 StGB (Mord) bzw. 212 StGB (Totschlag) anzuknüpfen.
Nur durch einen entsprechenden neuen Straftatbestand kann wirkungsvoll gegen die immer häufigeren Messerangriffe vorgegangen werden.
Ich bin Messersammler und fühle mich durch das derzeit gültige Waffenrecht sinnlos bevormundet, eingeschränkt und kriminalisiert.