Wirksame Bekämpfung von Messerangriffen – Täter bestrafen statt Bürger einschränken

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

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  2. Sammlung noch 8 Wochen
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Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Das deutsche Waffengesetz wurde seit 2014 mehrfach in Bezug auf Messer geändert. Jedes Mal wurden neue Ordnungswidrigkeiten hinzugefügt, die für mehr Sicherheit sorgen sollten.

Welche Wirkung haben diese Gesetzesänderungen?
Die Zahl der Messerangriffe steigt stetig an, die Verunsicherung in der Bevölkerung sowie auch bei den Behörden wird immer größer. Wer weiß denn mittlerweile noch, was erlaubt ist und was nicht?
Es wurden „Messerverbotszonen“ eingerichtet, nur wozu soll das dienen? Heißt das, dass ich an diesen Orten vor Messerangriffen geschützt bin?

Das größte Problem ist, dass das Messer per se als Waffe eingestuft wird. Das ist es aber nicht, das Messer war, ist und wird immer ein Werkzeug sein.
Durch Autounfälle sterben jährlich fast dreitausend Menschen auf deutschen Straßen. Warum wird also nicht das Auto selbst als gefährlich eingestuft? Warum wird nicht von Haus aus an allen Unfallschwerpunkten eine „Zone 30“ eingeführt?
Wie auch beim Auto ist beim Messer nicht das Werkzeug gefährlich, sondern immer nur der Mensch, der es missbräuchlich benutzt.

Wir brauchen also unserer Meinung nach nicht immer noch mehr Einschränkungen, die das Führen von Messern in der Öffentlichkeit regeln, die Einhand- und Springmesser verbieten oder gar die vollkommen sinnlosen „Messerverbotszonen“.
Es muss endlich eine Gesetzeslage geschaffen werden, die sich gegen den Verursacher der Gefahr, also den Menschen, richtet.

Wir fordern deshalb, dass die Einschränkungen bezüglich des Führens von Einhand- und Springmessern in der Öffentlichkeit sowie die „Messerverbotszonen“ wieder aus dem Waffengesetz gestrichen werden.
Gleichzeitig fordern wir, dass das Strafgesetzbuch in Bezug auf Angriffe mit einem Messer gegen Menschen geändert wird.

Bislang stellt der Angriff mit einem Messer eine gefährliche Körperverletzung gem. § 224 Strafgesetzbuch mit einer Strafandrohung von 6 Monaten bis 10 Jahren Haft, in minderschweren Fällen von 3 Monaten bis zu 5 Jahren dar.
Der Angriff eines Menschen mit einem Messer stellt jedoch immer eine potentielle Gefahr für das Leben bzw. die Gesundheit des Angegriffenen dar. Der Täter handelt vorsätzlich und nimmt zumindest billigend in Kauf, dass das Opfer verletzt oder gar getötet wird.

Um wirkungsvoll gegen Messerangriffe vorzugehen, benötigen wir also einen eigenen Paragrafen im Strafgesetzbuch.
Wir schlagen folgende Strafrahmen vor:
1.      Wer einen anderen mit einem Messer angreift, wird zu einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft
2.      Wer einen anderen mit einem Messer angreift und ihn dabei verletzt, wird mit einer Freiheitsstraft nicht unter drei Jahren bestraft
3.      Wer einen anderen mit einem Messer angreift und ihn dabei schwer verletzt, vgl. § 226 StGB, wird mit einer Freiheitsstraft nicht unter 10 Jahren bestraft
4.      Wer einen anderen mit einem Messer angreift und dadurch den Tod des anderen verursacht wird zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.
Aufgrund der Gefährlichkeit und den meist schwerwiegenden Folgen von Messerangriffen ist dieser neu zu schaffende Straftatbestand unmittelbar an die §§ 211 StGB (Mord) bzw. 212 StGB (Totschlag) anzuknüpfen.
Nur durch einen entsprechenden neuen Straftatbestand kann wirkungsvoll gegen die immer häufigeren Messerangriffe vorgegangen werden.

Begründung

Das Messer ist das älteste Werkzeug der Welt.
Die Deutsche Messermacher Gilde ist ein eingetragener Verein zur Förderung und Erhaltung der Messermacherkunst.
Es ist unerträglich für uns, fast täglich Berichte über immer neue Messerangriffe zu lesen und dass die Politik nicht dazu in der Lage ist, wirkungsvoll dagegen vorzugehen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Deutsche Messermacher Gilde e.V., Garching an der Alz
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 07.04.2026
Sammlung endet: 06.06.2026
Region: Deutschland
Kategorie: Sicherheit

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Noch kein PRO Argument.

So unterschreibe ich das nicht! Einhand- und Springmesser gehören als Waffen eingestuft und verboten, da sie meiner Ansicht nach vor allem zum Töten und Bedrohen taugen. Aber Messerverbotszonen sind in meinen Augen nichts als Schikane und Aktionismus: Wer bereit ist, jemanden mit einem Messer anzugreifen oder dieses im Streitfall zu ziehen, schert sich nicht um Verbote. Und ein Schweizer Taschenmesser taugt (trotz Verletzungsgefahr) nicht als Waffe, da die Klinge nicht arrettierbar ist.

Warum Menschen unterschreiben

Ich bin Messersammler und fühle mich durch das derzeit gültige Waffenrecht sinnlos bevormundet, eingeschränkt und kriminalisiert.

Die Täter müssen sofort bestraft und abgeschoben werden. Es passiert täglich. Ich will mein Deutschland, wie früher ohne Angst, zurück

Ich bin es leid immer mehr gegängelt zu werden statt Probleme an der Wurzel zu packen

Weil es wieder ein Rumgefusche in der Gesetzgebung ist. Das ist bloßer Aktionismus!

ja und das sofort.

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