Diese Regelung würde vermutlich dazu führen, dass nur noch zeitlich befristete Mietverträge angeboten werden würden. Damit hätte der Vermieter zumindest regelmäßig die Gelegenheit, den Vertrag nicht zu verlängern und seine Wohnung freizubekommen. Und dann heißt es: alle zwei Jahre neuer Vertrag, neue Mietanpassung.
Contra
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Hieße im Klartext: sobald ein Mieter eingezogen ist (selbst bei sofortiger Kündigung kriegen Sie den nicht vor Jahresfrist raus) haben Sie als Eigentümer sämtliche Eigentumsrechte verloren.Selbst,wenn der Mieter stirbt:die Erben dürfen Mietfortsetzung verlangen! Wenn Sie meinen Rasenmäher ausleihen:dürfen Sie den behalten,wenn sie ihn erst mal ein Jahr nicht zurückgeben?Nein?Welcher Privatmann wäre unter diesen Bedingungen noch bereit zu vermieten?
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