Hieße im Klartext: sobald ein Mieter eingezogen ist (selbst bei sofortiger Kündigung kriegen Sie den nicht vor Jahresfrist raus) haben Sie als Eigentümer sämtliche Eigentumsrechte verloren.Selbst,wenn der Mieter stirbt:die Erben dürfen Mietfortsetzung verlangen! Wenn Sie meinen Rasenmäher ausleihen:dürfen Sie den behalten,wenn sie ihn erst mal ein Jahr nicht zurückgeben?Nein?Welcher Privatmann wäre unter diesen Bedingungen noch bereit zu vermieten?
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