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Gemeinnützigkeit impliziert das "Wohl des Volkes" und ist nichts anderes als politische Teilhabe

Es widerspricht dem Begriff der "Gemeinnützigkeit", dass der Allgemeinheit, also das Volk, für ihre gemeinen Ziele eine politische Teilhabe verwehrt bleiben soll. Demokratie, Politik soll doch das Ziel haben im Sinne der Menschen zu agieren. Das ist Gemeinnützigkeit, nichts anderes. Wenn die von uns gewählten Vertreter derart entscheiden, so sollten sie im Gegenzug ebenfalls eine Trennung zwischen politischem Mandat und wirtschaftlicher Betätigung vornehmen.

Quelle:

3.6

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