Der Antragsteller scheint sich im Rentenrecht überhaupt nicht auszukennen. Ich empfehle das Studium des § 68 SGB VI , und insbesondere die Funktion des Nachhaltigkeitsfaktors. Vermutlich beabsichtigt der Antragsteller die Anhebung von niedrigen Renten auf ein höheres Niveau . Dazu wäre anzumerken, das die staatliche Rente beitragsbezogene Leistung ist. Das heißt, die Höhe der Rente ist von der Höhe der Einzahlungen abhängig. Wenn ich jedoch wenig einzahle, darf ich auch nicht keine hohe Rente erwarten. Ergänzend wären die Pläne der Bundesregierung zur Grundrente abzuwarten.
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