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Ausbildung mit Staatsexamen muss mehr gelten als ein Bachelor-Abschluss

Das umfangreiche Störungs- und Methodenwissen wird, wie etwa in einem Bachelor- oder Masterstudiengang, nicht nur semesterweise abgeprüft, sondern zusätzlich mit drei Examensprüfungen am Studiumsende. Studierenden mit solch exzellenten Voraussetzungen darf nicht zugemutet werden, dass sie nach 9 bzw. 10 Semestern Regelstudienzeit nochmals die finanziellen Kosten für weitere 4 Semester Masterstudium tragen müssen, obwohl sie eigentlich schon bestens für den KJP-Ausbildungsbeginn gerüstet wären.

Quelle:

3.3

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