Region: Deutschland

Rentenbonus: 20 Entgeltpunkte für jedes Kind - 3 Entgeltpunkte für Kinderlose

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag (Petitionsausschuss)

155 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

08.04.2013, 13:46

Rechtschreibfehler
Neuer Titel: Rentenbonus Rentenbonus: 20 Entgeltpunktes Entgeltpunkte für jedes Kind für Eltern - 3 Entgeltpunkte für Kinderlose Neue Begründung: Bei der Umsetzung des Generationsvertrages durch Konrad Adenauer ist ein Fehler unterlaufen, der korrigiert werden muss. muss:

Der Gesetzgeber hat bei der 1957 in Kraft getretenen Rentenreform den Zusammenhang zwischen Familienlastenausgleich und Altersversorgung völlig übersehen und außer acht gelassen und dadurch ermöglicht, dass Kinderlose und Kinderarme ihr Dasein, insbesondere ihre Versorgung im Alter, auf anderer Leute Kinder aufbauen.

Dieser Konstruktionsfehler führte bisher zu Altersarmut bei den Müttern und zu der gesellschaftlichen Erkenntnis, dass sich Eltern zunehmend keine Kinder mehr leisten können.

Wilfried Schreiber hatte im Generationsvertrag den in der vorindustriellen Gesellschaft bestehenden „Solidarvertrag“ innerhalb der Familie vorgesehen, wonach die Eltern, die Kinder großzogen dadurch den selbstverständlichen Anspruch auf Unterstützung im Alter erwarben.

Durch die Verwirklichung nur des sich zugunsten der älteren Generation auswirkenden Teils des „Schreiber-Plans“ wurde die erwerbstätige Generation lediglich verpflichtet, dynamische Renten an die nicht mehr erwerbstätige Generation zu zahlen. Eine vergleichbare Verpflichtung gegenüber der nachfolgenden Generation in Form einer „dynamischen Kindheits- und Jugendrente“, die Schreiber als „Preis“ für die dynamische Altersrente betrachtete, wurde nicht verwirklicht.

Die Unterhaltskosten der Kinder einschließlich des Erziehungsaufwandes blieben ganz überwiegend bei den Eltern, während der Rentenanspruch an Erwerbstätigkeit gekoppelt wurde, wodurch Eltern mit Kindern weniger Ansprüche erwerben als Altersgenossen ohne Kinder.

Nach Wilfried Burkhardt ist das Aufziehen von Kindern der eigentliche Vorsorgebeitrag für das eigene Alter, und nicht etwa die Sozialabgaben, die der Alterssicherung der eigenen Eltern dienten. Indem Eltern die zukünftigen Arbeitskräfte aufziehen, welche die Renten auch der Kinderlosen durch ihre Beiträge werden finanzieren müssen, finanzieren sie über ihren Beitrag zur Humankapitalbildung indirekt die Renten der Kinderlosen mit, die zudem im Durchschnitt vergleichsweise höhere Rentenanwartschaften erwerben können. Die so genannte „Transferausbeutung der Familien“ lässt sich in weniger krasser Form auch in den übrigen Transfersystemen nachweisen (Martin Werding Wesen).


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