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5G-Moratorium für Tutzing: Erhalt einer gesunden und zukunftsfähigen Lebenswelt

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Frau Bürgermeisterin Marlene Greinwald + Tutzinger Gemeinderat
1 941 Tukeva 818 sisään Tutzing

Vetoomus on vaikuttanut onnistumiseen

1 941 Tukeva 818 sisään Tutzing

Vetoomus on vaikuttanut onnistumiseen

  1. Aloitti 2020
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Menestys

Vetoomus onnistui!

06.05.2020 klo 2.37

Beschreibung gekürzt und durch weitere Zitate belegt und eigene Meinungen durch entsprechende Formulierungen im Text gekennzeichnet.
Die Begründung wird morgen überarbeitet.


Neuer Petitionstext: **1. WARUM ENGAGIEREN WIR UNS FÜR EIN 5G-FREIES TUTZING?**
**Weil uns Ihre und unsere Gesundheit und insbesondere die Gesundheit unserer Kinder am Herzen liegt!**
Da eine kritische Auseinandersetzung zum Thema 5G-Technologie in den Massenmedien bisher nicht stattfindet, sind viele Menschen hinsichtlich der damit verbundenen Risiken und Auswirkungen nicht sensibilisiert. Es ist unser Ziel, hier zu informieren und aufzuklären. Wir sind **keine Digitalisierungsgegner**, sondern streben gesundheitsverträgliche Lösungen für die Übertragung von Daten an.
5G ist die fünfte Mobilfunkgeneration, die durch hochfrequente und permanent präsente Mikrowellenstrahlung eine schnellere Datenübertragung mit mehr Datenvolumen sowie eine **Vernetzung von hunderttausenden Geräten pro km2** ermöglicht. Die ermöglichen soll. „Die 5G-Strahlung soll laut EU in der Lage sein **pro Quadratkilometer 1 Million Geräte** zu vernetzen.“[16]
„Der
damit verbundenen **hohen Risiken für den Menschen und sämtliche Ökosysteme** durch noch mehr Mobilfunkstrahlung, der verbundene gigantische zusätzliche **Energie- Energie- und Rohstoffverbrauch** durch immer mehr Endgeräte Rohstoffverbrauch sei nur mit rücksichtsloser Naturzerstörung und Großrechner, die alle digitalen Bewegungen verarbeiten müssen, sowie die grenzenlosen **Überwachungsmöglichkeiten** werden jedoch nicht diskutiert. Während Fachleute vor den Folgen in der 5G-Einführung warnen, plant das Bundesamt Folge Entzug der Lebensgrundlagen für Strahlenschutz frühestens in diesem Jahr eine erste Technikfolgeabschätzung für die bisher nicht getestete 5G-Technologie vorzulegen. [1]
Mensch, Tier und Pflanzen [..] zu haben.“[1]
Die **5G-Lizenz-Versteigerung** für die tiefen bis mittleren Frequenzen (< 6 GHz) erfolgte hingegen in Deutschland im März in 2019 **ohne vorherige Risikoabwägung in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und Umweltverträglichkeit**. Technikfolgeabschätzung**.[1]
Mit Stand Dezember 2019 haben mehr als **268 Fachleute aus Wissenschaft und Medizin weltweit** den **Internationalen 5G-Appell** „Stopp von 5G auf der Erde und im Weltraum“ unterzeichnet, der 2015 bei der UN und 2017 bei der EU eingereicht wurde. In „In dem Appell wird ein **Moratorium von 5G** empfohlen **Moratorium** [..] empfohlen, bis mögliche Gefahren potenzielle Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt von **industrieunabhängigen Wissenschaftlern** vollständig untersucht worden sind. [2]
durch **industrieunabhängige Wissenschaftler** erforscht wurden. Die EU wird nachdrücklich aufgefordert, der Entschließung 1815 (2011) des Europarates zu folgen und eine unabhängige Arbeitsgruppe mit einer Neubewertung zu beauftragen.“[2]
Im Februar 2020 stellt der **wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments** unterschiedliche Forschungsergebnisse zu 5G zusammen, mit dem Fazit: **Es gibt keine gesicherten Erkenntnisse hinsichtlich der Unbedenklichkeit von 5G**. [2]
„Die Fragen, was 5G eigentlich ist, wofür es gebraucht wird, ob es Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt hat, ob es sicher ist, ob es ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bietet oder ob jemand bereit sein wird, dafür zu bezahlen, sind nach wie vor nicht beantwortet.“[2]
Die Nichtumsetzung dieses Moratoriums des im Internationalen 5G-Appell** „Stopp von 5G auf der Erde und im Weltraum“ geforderte Moratorium von 5G stellt unserer Einschätzung nach eine schwere Missachtung des **Vorsorgeprinzips gem. Art. 2 (2) und Art. 20a des Grundgesetzes sowie Art. 191 EU-Vertrages** dar. Im Art. 191 heißt es: "Die Umweltpolitik der Union beruht auf den **Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung**, auf dem Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an ihrem Ursprung zu bekämpfen, sowie auf dem Verursacherprinzip."[ ]; und weiter:“ Die Umweltpolitik der Union trägt zur Verfolgung der nachstehenden Ziele bei: Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Verbesserung ihrer Qualität, **Schutz **Schutz der menschlichen Gesundheit** [..].“
„In Städten wie Brüssel, Genf oder im Silicon Valley wurde 5G wieder gestoppt. Wesentlich dafür waren Sicherheitsbedenken, die potenziellen Gesundheitsgefahren und die Tatsache, dass eine hohe Senderdichte zu erwarten ist.“[17]
Die verantwortungsbewusste Entscheidung der Belgischen Belgische Umweltministerin Frau Céline Fremault, vom 29.03.2019, das geplante 5G-Projekt Fremault erklärt am 29.03.2019 den vorläufigen Stopp des geplanten 5G-Projekts für ihr Land vorläufig zu stoppen, lässt aufhorchen. Frau Fremault und stellt fest, dass ein 5G-Pilotprojekt nicht mit den bisherigen Strahlenschutznormen vereinbar ist. Zitat: "...Die Brüsseler sind keine Labormäuse, deren Gesundheit ich aus Profitgründen verkaufen kann...". [3]
Inzwischen lehnen nicht nur Orte der Hightech-Region **Silicon Valley**, europäische Städte wie **Brüssel, Rom, Florenz** sowie die **Schweizer Kantone Genf, Waadt und Jura** den Einsatz von 5G ab, sondern auch
kann...".[3]
Kommunen in unserer Region lehnen einen ungeprüften 5G-Ausbau ab, wie z.B. **Starnberg, Murnau, Bad Wiessee, Rottach-Egern**.
**Starnberg**[20], **Murnau**[18], **Bad Wiessee**[19].
**2. UNSERE FORDERUNG**
Wir die Unterzeichner dieser Petition fordern Sie, **Frau Bürgermeisterin Marlene Greinwald und den Tutzinger Gemeinderat** deshalb höflichst aber mit Nachdruck auf: Folgen Sie dem verantwortungsbewussten Beispiel der politisch Verantwortlichen in unserer Region, die für ihre Kommunen ein 5G-Moratorium erwirkt haben, und verfügen Sie ein **sofortiges 5G-Moratorium im gesamten Gemeindegebiet Tutzing**,
- bis die Unbedenklichkeit für Menschen, Tiere und Pflanzen durch industrieunabhängige Wissenschaftler nachgewiesen ist (Einhaltung des **Vorsorgeprinzips gem. Art. 2 (2) und Art. 20a des Grundgesetzes sowie Art. 191 EU-Vertrag**),
- um Tutzing als Urlaubs- und Erholungsort zu erhalten bzw. auszubauen und zugleich Tutzing durch ein flächendeckendes Breitband-/Glasfasernetz als Wirtschaftsstandort zu stärken,
- um Demokratie, Datenschutz und Grundrechte zu erhalten (Das Recht, analog leben zu können, ohne digitale Überwachung, ist ein Grundrecht),
- um die geplanten Klimaschutzziele erreichen zu können,
- um Gemeinde vor Haftungsklagen und private Grundstückseigentümer vor Wertverlusten zu schützen. [13]
schützen.[13]
**Wir sehen die Minimierung von elektromagnetischer Strahlung als kommunalen Auftrag der Daseinsvorsorge! Die Anbindung aller Haushalte und Unternehmen an das Glasfaser-/ Breitbandnetz Glasfasernetz muss zur Grundversorgung werden!**

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 73 (42 in Tutzing)


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