2026. 01. 23. 오후 12:27
Leider wurde der Anhang im vorherigen Posting nicht übernommen, daher hier der Wortlaut des offenen Briefes:
Sehr geehrter Herr Riedemann,
Sie behaupten wiederholt, dass die gemachten Alternativvorschläge zur Einbahnstraße gegen die Straßenverkehrsordnung verstießen. Ich möchte Sie in diesem offenen Schreiben nachdrücklich bitten, diese Aussage zu korrigieren und Ihnen dies auch begründen.
Bei der Anordnung eines Verkehrszeichens muss der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt werden. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz fußt auf dem Rechtsstaatsprinzip (§ 40 VwVfG; Artikel 1 Absatz 3 GG; Artikel 20 Absatz 3 GG). Er verteidigt die individuellen Rechte und Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger (BVerfG, Urteil vom 22.05.1990 – 2 BvG 1/88, Randnummer 117).
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass jede verkehrsrechtliche Maßnahme anhand der folgenden Kriterien begründet wird:
- Legitimer Zweck
- Geeignetheit
- Erforderlichkeit
- Angemessenheit
Sie berufen sich bei der Einrichtung der Einbahnstraße auf den Schutz der Kinder auf ihrem Schulweg zur Christian-Bitter-Schule. Das ist auch vollkommen in Ordnung. Letztlich bedeutet dies die Einrichtung einer Schulstraße, denn mit dem Eingriff in den Verkehr sollen Kinder im unmittelbaren Umfeld der Schule geschützt werden – ein zulässiger Eingriff laut § 45 Absatz 1 Nummer 1 der Straßenverkehrsordnung. Man kann über die Erforderlichkeit an der Stelle streiten. Da hierbei aber zu viel Ermessensspielraum mit einfließt, halte ich dies nicht für zielführend.
Gehen wir also davon aus, Sie kommen nach den Beratungen zu dem Schluss, dass ein Eingriff in den Verkehrsfluss in der Schweriner Straße notwendig sei. Für diesen Fall wurden drei Vorschläge unterbreitet, die in unserem Termin nicht diskutiert werden duften:
1. Weitere Absenkung der Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h.
2. Einrichtung einer unechten Einbahnstraße mit elektronischen Wechselverkehrszeichen (die eine zeitliche Beschränkung erlauben).
3. Alternative Beschilderung mit „Durchfahrt verboten“, mit zeitlicher Beschränkung.
In Ihrem Statement zum Thema sagen sie wiederholt, „dass die Alternativen der Initiatoren nicht infrage kommen, weil sie gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen“.
Diese Aussage ist nicht haltbar. Sie gehen in der Schweriner Straße von einer Gefahrenlage für die Kinder aus, und habe sich zur Sicherung für eine testweise einseitige Durchfahrt-Verboten-Beschilderung (Einbahnstraße) entschieden (Verkehrszeichen 267). Zur gleichen Gattung der Verkehrszeichen gehört auch das „Verbot für Fahrzeuge aller Art“-Schild (Verkehrszeichen 250, im Sprachgebrauch: Durchfahrt verboten). Dieses hat den großen Vorteil, dass es zulässig ist, eine zeitliche Beschränkung mit einem kostengünstigen Blechschild umzusetzen. Deshalb ist diese Variante aus Kostengesichtspunkten einer unechten Einbahnstraße vorzuziehen, da diese keine elektronischen Wechselverkehrszeichen erfordert. Noch besser eignet sich wahrscheinlich das Verkehrszeichen 260 – ein Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge. Fahrräder könnten also weiterhin passieren und eine zeitliche Einschränkung wäre ebenfalls möglich.
Die Verkehrszeichen stammen alle aus der gleichen Kategorie. Es kann in diesem Fall nicht sein, dass eine Einbahnstraße zulässig ist, eine Einbahnstraße mit Wechselverkehrszeichen hingegen gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt. Gleiches gilt auch für eine „Verbot für Fahrzeuge aller Art“- oder eine „Verbot für Kraftfahrzeuge“-Beschilderung. Ich bitte Sie daher nachdrücklich, von solchen Behauptungen abzusehen.
Nehmen Sie sich doch ein Beispiel an der testweisen Regelung im Umfeld der Grundschule am Heideweg in Bad Wilhelmshöhe:
www.hna.de/kassel/erste-schulstrasse-gegen-elterntaxis-kassel-testet-93911916.html
Hier hat man sich für Schild Nr. 251 – Durchfahrt verboten für Pkw/Lkw – mit dem Zusatz Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 8:30 Uhr und 14 bis 15 Uhr entschieden.
Da es bei uns keine Anwohner in diesem Straßenabschnitt gibt, erübrigt sich ein weiterer Zusatz. Allerdings würde ich bei uns Motorräder mit einbeziehen. Sinnvolle Zeiten wären mit der Christian-Bitter-Schule abzustimmen. Schaut man sich unsere erhobenen Zahlen an, würde eine einstündige Einschränkung am Morgen aus meiner Perspektive ausreichen.
Und gestatten Sie mir noch eine kleine Anmerkung. Sie verweisen im HNA-Artikel darauf, dass die Idee (der Einbahnstraße) im Ausschuss für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr besprochen worden sei. Ich habe mir alle Protokolle des Ausschusses des Jahres 2025 angeschaut. Dort wurde weder dazu abgestimmt, noch findet man eine Erwähnung unter dem allgemeinen Punkt „Aktuelles - Berichte, Wünsche, Anregungen“.
Zu Ihrer Information: Dieses Schreiben wird auf der Petitionsseite veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Klement