Region: Melsungen
Erfolg

60 Meter Einbahnstraße in der Schweriner Straße sofort entfernen

Petition richtet sich an
Stadt Melsungen, Bürgermeister Timo Riedemann

197 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

197 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet Oktober 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

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Neuigkeiten

26.02.2026, 14:12

Liebe Unterstützende,

bereits heute Morgen wurde die Einbahnstraße beseitigt. Ich zitiere hier mal eine Anwohnerin des Galgenberges: "Es war ein Genuss, heute wieder den Berg hochzufahren."
Ob der Zustand von Dauer ist, muss sich erst noch zeigen. Bürgermeister Timo Riedemann behält sich sowohl in der Mail als auch im heutigen HNA-Artikel die Wiedereinsetzung vor.
www.hna.de/lokales/melsungen/melsungen-ort45520/wende-im-melsunger-einbahnstrassenstreit-regelung-wird-aufgehoben-94187534.html

Der nächste Verkehrsversuch läuft bereits. Durch die Engstelle, die nicht zwei Fahrzeuge gleichzeitig passieren können, soll eine Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung erreicht werden. Hierbei wird absichtlich kein Vorrangzeichen für eine Seite aufgestellt, damit man sich von beiden Seiten mit erhöhter Aufmerksamkeit nähert. Da in dem Zusammenhang auch von einer Verkürzung der Querungsstrecke für die Fußgänger - und vor allem die Schulkinder - gesprochen wird, ist es wohl so gedacht, dass diese in der Mitte der beiden Barrieren die Straße überqueren sollen. Hier gibt es meiner Meinung insofern noch Kommunikationsbedarf, dass den Kindern dies auch mitgeteilt werden müsste, denn selbsterklärend ist das nicht.

Da der Petition entsprochen wurde, wird diese jetzt geschlossen. Den Antrag auf Einsichtnahme in die Verkehrsschau, die Stellungnahme der Polizei und die Begründung der Einbahnstraße habe ich dennoch aufrecht erhalten. Da Fakten von Seiten der Stadt bis heute nicht veröffentlicht wurden, bleibt weiterhin unklar, welche objektiven Kriterien zur Einbahnstraße geführt haben und wie diese begründet wurde. Auch im Hinblick auf eine eventuelle Wiederbelebung der Einbahnstraße im kommenden Jahr bleiben diese Daten wichtig.

Wir bedanken uns ganz herzlich für Ihre Unterstützung und freuen uns, dass die Stadt dem Kern der Petition entsprochen hat. Auch wenn jetzt schon wieder der nächste Test läuft - die beidseitige Befahrbarkeit ist gegeben. Und das ist das Wichtigste.

Viele Grüße
Alexander Klement


25.02.2026, 06:00

Liebe Unterstützende,

heute Vormittag erreichte mich und andere die Nachricht, dass die Einbahnstraße morgen entfernt und durch eine andere, bauliche Maßnahme ersetzt wird. Die Durchfahrt sollte also in den kommenden Tagen wieder in beide Richtungen möglich sein. Hier der Wortlaut der Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre E-Mails und Ihre offenen Rückmeldungen zur Einrichtung der Einbahnstraßenregelung in der Schweriner Straße.

Ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich Ihre Hinweise und Bedenken gut nachvollziehen kann. Bereits im Vorfeld wurden verschiedene
Lösungsansätze intensiv geprüft. Leider standen nach Abwägung aller Faktoren nur wenige umsetzbare Alternativen zur Verfügung.

Die bisherigen Auswertungen zeigen, dass die Einbahnstraßenregelung grundsätzlich zu einer Verbesserung der Situation beitragen kann.
Dennoch nehmen wir Ihre Anregungen sehr ernst und möchten eine weitere mögliche Variante prüfen.

Aus diesem Grund wird die Einbahnstraßenregelung zum 26.02.2026 vorübergehend aufgehoben. Stattdessen werden wir eine provisorische
bauliche Veränderung vornehmen, um die Verkehrssituation – insbesondere für die Schulkinder – sicherer zu gestalten.

Diese Maßnahme verstehen wir ausdrücklich als Testphase. Bis voraussichtlich Ende des Jahres werden wir die Erfahrungen auswerten und
sorgfältig prüfen, ob der Schulweg dadurch dauerhaft sicherer wird. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wird dann eine abschließende Entscheidung getroffen.

Die Polizei spricht sich weiterhin für die Einbahnstraßenregelung aus. Dennoch ist es uns als Stadt wichtig, unterschiedliche Lösungswege verantwortungsvoll zu prüfen.
Gemeinsam mit dem Elternbeirat der Christian-Bitter-Schule, der Polizei sowie den Anwohnerinnen und Anwohnern möchten wir eine tragfähige und sichere Lösung finden.

Unser oberstes Ziel bleibt die Sicherheit der Kinder in unserer Stadt. Dabei müssen wir als Gesellschaft bereit sein,
Maßnahmen zu erproben, zu bewerten und – wenn nötig – anzupassen. Entscheidend ist, dass wir handeln, bevor etwas passiert – und nicht erst danach.

Ich danke Ihnen nochmals für Ihre Geduld, Ihr Engagement und Ihr Verständnis.
Auch wenn die Stadt nicht alleiniger Initiator der ursprünglichen Maßnahme war, tragen wir Verantwortung für eine sachgerechte und transparente Entscheidung.

Mit freundlichen Grüßen

___
Timo Riedemann
Bürgermeister

In der Mail spricht der Bürgermeister zwar noch von "vorübergehend aufgehoben", aber ich gehe mal davon aus, dass diese nicht wieder zurückkommt, da sie in meinen Augen verkehrsrechtlich nicht haltbar ist.

Viele Grüße


12.02.2026, 14:30

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Liebe Unterstützer,

hier ein kurzes Update. Die Mühlen mahlen sehr langsam. Bürgermeister Riedemann hat auf den offenen Brief vom 23.01.2026 nicht geantwortet. Die Einbahnstraße ist immer noch da. Der nächste folgerichtige Schritt ist die Einsicht in die Unterlagen, die zur Einbahnstraße geführt haben. Hierzu habe ich am 05.02.2026 Ordnungsamtsleiter Frank Werner formlos per Mail angeschrieben und um Einsicht gebeten. Da nach einer Woche keinerlei Reaktion zu verzeichnen war, habe ich heute einen formellen Antrag gestellt (siehe Anlage) und mir den Eingang bestätigen lassen. Dies betrifft folgende Unterlagen:
• Protokoll der Verkehrsschau
• Fotodokumentation
• Stellungnahmen der beteiligten Stellen, insbesondere der Polizei sowie des zuständigen Straßenbaulastträgers
• Beschluss- bzw. Maßnahmenvermerk zur Einrichtung der Einbahnstraße

Die Einsichtnahme kann gemäß des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) eigentlich nicht verweigert werden. Trotzdem war eine Einsicht heute nicht möglich. Eine Klärung bezüglich des Antrags zwischen Ordnungsamt und Bürgermeister stehe noch aus, hieß es heute (was sich auf die vor einer Woche übermittelte E-Mail bezog).

Wir bleiben dran!

Herzliche Grüße


23.01.2026, 12:27

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Leider wurde der Anhang im vorherigen Posting nicht übernommen, daher hier der Wortlaut des offenen Briefes:

Sehr geehrter Herr Riedemann,

Sie behaupten wiederholt, dass die gemachten Alternativvorschläge zur Einbahnstraße gegen die Straßenverkehrsordnung verstießen. Ich möchte Sie in diesem offenen Schreiben nachdrücklich bitten, diese Aussage zu korrigieren und Ihnen dies auch begründen.

Bei der Anordnung eines Verkehrszeichens muss der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt werden. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz fußt auf dem Rechtsstaatsprinzip (§ 40 VwVfG; Artikel 1 Absatz 3 GG; Artikel 20 Absatz 3 GG). Er verteidigt die individuellen Rechte und Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger (BVerfG, Urteil vom 22.05.1990 – 2 BvG 1/88, Randnummer 117).
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass jede verkehrsrechtliche Maßnahme anhand der folgenden Kriterien begründet wird:
- Legitimer Zweck
- Geeignetheit
- Erforderlichkeit
- Angemessenheit

Sie berufen sich bei der Einrichtung der Einbahnstraße auf den Schutz der Kinder auf ihrem Schulweg zur Christian-Bitter-Schule. Das ist auch vollkommen in Ordnung. Letztlich bedeutet dies die Einrichtung einer Schulstraße, denn mit dem Eingriff in den Verkehr sollen Kinder im unmittelbaren Umfeld der Schule geschützt werden – ein zulässiger Eingriff laut § 45 Absatz 1 Nummer 1 der Straßenverkehrsordnung. Man kann über die Erforderlichkeit an der Stelle streiten. Da hierbei aber zu viel Ermessensspielraum mit einfließt, halte ich dies nicht für zielführend.

Gehen wir also davon aus, Sie kommen nach den Beratungen zu dem Schluss, dass ein Eingriff in den Verkehrsfluss in der Schweriner Straße notwendig sei. Für diesen Fall wurden drei Vorschläge unterbreitet, die in unserem Termin nicht diskutiert werden duften:
1. Weitere Absenkung der Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h.
2. Einrichtung einer unechten Einbahnstraße mit elektronischen Wechselverkehrszeichen (die eine zeitliche Beschränkung erlauben).
3. Alternative Beschilderung mit „Durchfahrt verboten“, mit zeitlicher Beschränkung.

In Ihrem Statement zum Thema sagen sie wiederholt, „dass die Alternativen der Initiatoren nicht infrage kommen, weil sie gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen“.

Diese Aussage ist nicht haltbar. Sie gehen in der Schweriner Straße von einer Gefahrenlage für die Kinder aus, und habe sich zur Sicherung für eine testweise einseitige Durchfahrt-Verboten-Beschilderung (Einbahnstraße) entschieden (Verkehrszeichen 267). Zur gleichen Gattung der Verkehrszeichen gehört auch das „Verbot für Fahrzeuge aller Art“-Schild (Verkehrszeichen 250, im Sprachgebrauch: Durchfahrt verboten). Dieses hat den großen Vorteil, dass es zulässig ist, eine zeitliche Beschränkung mit einem kostengünstigen Blechschild umzusetzen. Deshalb ist diese Variante aus Kostengesichtspunkten einer unechten Einbahnstraße vorzuziehen, da diese keine elektronischen Wechselverkehrszeichen erfordert. Noch besser eignet sich wahrscheinlich das Verkehrszeichen 260 – ein Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge. Fahrräder könnten also weiterhin passieren und eine zeitliche Einschränkung wäre ebenfalls möglich.

Die Verkehrszeichen stammen alle aus der gleichen Kategorie. Es kann in diesem Fall nicht sein, dass eine Einbahnstraße zulässig ist, eine Einbahnstraße mit Wechselverkehrszeichen hingegen gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt. Gleiches gilt auch für eine „Verbot für Fahrzeuge aller Art“- oder eine „Verbot für Kraftfahrzeuge“-Beschilderung. Ich bitte Sie daher nachdrücklich, von solchen Behauptungen abzusehen.

Nehmen Sie sich doch ein Beispiel an der testweisen Regelung im Umfeld der Grundschule am Heideweg in Bad Wilhelmshöhe:
www.hna.de/kassel/erste-schulstrasse-gegen-elterntaxis-kassel-testet-93911916.html

Hier hat man sich für Schild Nr. 251 – Durchfahrt verboten für Pkw/Lkw – mit dem Zusatz Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 8:30 Uhr und 14 bis 15 Uhr entschieden.

Da es bei uns keine Anwohner in diesem Straßenabschnitt gibt, erübrigt sich ein weiterer Zusatz. Allerdings würde ich bei uns Motorräder mit einbeziehen. Sinnvolle Zeiten wären mit der Christian-Bitter-Schule abzustimmen. Schaut man sich unsere erhobenen Zahlen an, würde eine einstündige Einschränkung am Morgen aus meiner Perspektive ausreichen.

Und gestatten Sie mir noch eine kleine Anmerkung. Sie verweisen im HNA-Artikel darauf, dass die Idee (der Einbahnstraße) im Ausschuss für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr besprochen worden sei. Ich habe mir alle Protokolle des Ausschusses des Jahres 2025 angeschaut. Dort wurde weder dazu abgestimmt, noch findet man eine Erwähnung unter dem allgemeinen Punkt „Aktuelles - Berichte, Wünsche, Anregungen“.

Zu Ihrer Information: Dieses Schreiben wird auf der Petitionsseite veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Klement


23.01.2026, 12:16

Die HNA greift das Thema am heutigen 23.01. nochmal auf. Grund hierfür war, dass in dem vorausgegangenen Artikel Aussagen seitens des Bürgermeisters gemacht wurden, die so in meinen Augen nicht korrekt waren. Deshalb wurde wahrscheinlich die Überschrift entsprechend gewählt:
"Einbahn-Streit in Melsungen: Klement widerspricht Bürgermeister Timo Riedemann". Die Online-Version ist hier zu lesen:
www.hna.de/lokales/melsungen/melsungen-ort45520/klement-widerspricht-riedemann-wegen-schweriner-strasse-in-melsungen-94136020.html

Diese Alternativvorschläge wurden benannt:
1. Weitere Absenkung der Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h.
2. Einrichtung einer unechten Einbahnstraße mit elektronischen Wechselverkehrszeichen (die eine zeitliche Beschränkung erlauben).
3. Alternative Beschilderung mit „Durchfahrt verboten“, mit zeitlicher Beschränkung.

Auch in diesem Artikel beharrt Bürgermeister Riedemann auf seinem Standpunkt: Die Alternativvorschläge der Initiatoren der Petition kommen nicht infrage, weil sie gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen.

Ich halte dies für sachlich falsch, zumal in Bad Wilhelmshöhe eine entsprechende Beschilderung in einer einjährigen Testphase im Herbst 2025 umgesetzt wurde. Hier gibt es ein "Durchfahrt-verboten-Schild" für Kraftfahrzeuge mit dem Zusatz Mo - Fr, 7:30 - 8:30 Uhr und 14 - 15 Uhr. Auch hierüber hat die HNA berichtet:
www.hna.de/kassel/erste-schulstrasse-gegen-elterntaxis-kassel-testet-93911916.html

Darüber hinaus sagt Riedemann, dass die Idee (der Einbahnstraße) im Ausschuss für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr besprochen worden sei. Ich habe mir alle Protokolle des Ausschusses des Jahres 2025 angeschaut. Dort wurde weder dazu abgestimmt, noch findet man eine Erwähnung unter dem allgemeinen Punkt „Aktuelles - Berichte, Wünsche, Anregungen“.

Ich habe mich daher entschlossen, an den Bürgermeister einen offenen Brief zu schreiben. Der Wortlaut befindet sich im angehängten PDF.


16.01.2026, 15:19

Heute ist in der HNA ein weiterer Artikel erschienen, der die eigene Stichprobe meiner Zählung von Verkehr und Laufwegen der Kinder aufgreift:
www.hna.de/lokales/melsungen/melsungen-ort45520/anwohner-zaehlt-nach-kaum-kinder-queren-die-schweriner-strasse-94125349.html

Die Reaktion von Bürgermeister Riedemann findet man in der gedruckten Ausgabe direkt darunter. Er wird dort mit mehreren Aussagen zitiert, die meiner Meinung nach so nicht richtig und stimmig sind. Auch diese Petition scheint für ihn nachrangig. Er lässt sich in der HNA mit den Worten zitieren: "Bei mir im Rathaus haben sich bis jetzt nur die Initiatoren und eine weitere Familie über die Einbahnstraße beschwert."

Wer nach wie vor die Einbahnstraße für falsch hält, sollte daher auch selbst eine E-Mail an den Bürgermeister schreiben. Die Mail-Adresse lautet:

buergermeister@melsungen.de

Setzen Sie uns dabei gerne in Kopie (BCC):
einbahnstrasse@bswch.de


16.01.2026, 15:11

Liebe Unterstützende,

heute ist in der HNA ein weiterer Artikel erschienen, der die eigene Stichprobe meiner Zählung von Verkehr und Laufwegen der Kinder aufgreift:
www.hna.de/lokales/melsungen/melsungen-ort45520/anwohner-zaehlt-nach-kaum-kinder-queren-die-schweriner-strasse-94125349.html

Die Reaktion von Bürgermeister Riedemann findet man in der gedruckten Ausgabe direkt darunter. Er wird dort mit mehreren Aussagen zitiert, die meiner Meinung nach so nicht richtig und stimmig sind. Auch diese Petition scheint für ihn nachrangig. Er lässt sich in der HNA mit den Worten zitieren: "Bei mir im Rathaus haben sich bis jetzt nur die Initiatoren und eine weitere Familie über die Einbahnstraße beschwert."
Wer nach wie vor die Einbahnstraße für falsch hält, sollte daher auch selbst eine E-Mail an den Bürgermeister schreiben. Die Mail-Adresse lautet:
buergermeister@melsungen.de
Setzen Sie uns dabei gerne in Kopie (BCC):
einbahnstrasse@bswch.de

Ein eigener Text wäre natürlich sinnvoll.
Wer es schnell haben möchte, hier ein Textvorschlag:

==

Sehr geehrter Herr Riedemann,

hiermit spreche ich mich nachdrücklich gegen die permanente Einbahnstraßenregelung in der Schweriner Straße aus. Sie führt zu einer massiven Verkehrsumlenkung und Umwegen 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr. Der verkehrspolitische Eingriff ist an dieser Stelle unverhältnismäßig. Finden Sie eine bessere Lösung, die zielgerichtet den Weg der Schulkinder zur Christian-Bitter-Schule sicherer macht. Alternativvorschläge wurden Ihnen unterbreitet.

Mit freundlichen Grüßen

==

Ihnen allen ein schönes Wochenende.


11.12.2025, 15:32

Dokument anzeigen

Zur testweise eingerichteten Einbahnstraße in der Schweriner Straße fand am 11.12.2025 eine Aussprache mit Bürgermeister Timo Riedemann, Frank Werner (Leiter Ordnungsamt Melsungen), Alexander Moor (Leiter Arbeitsgruppe „sicherer Schulweg“ der Christian-Bitter-Schule), Franziska Ansorge (stellv. Vorsitzende des Elternbeirates der Christian-Bitter-Schule), Kathrin Kuge (Mitglied Arbeitsgruppe „sicherer Schulweg“ der Christian-Bitter-Schule), Detlef Riehl (Ablehner der Einbahnstraße, Vater eines Kindes an der Christian-Bitter-Schule) und Alexander Klement (Ablehner der Einbahnstraße, Vater eines Kindes an der Christian-Bitter-Schule und Initiator dieser Petition) statt.
In Vorbereitung auf den Termin wurden eigene Verkehrszählungen als Stichprobe an vier Tagen durchgeführt. Ergebnisse und Vorschläge wurden übergeben. Alle Einzelheiten, die Ergebnisse der Stichproben und der Alternativvorschläge finden Sie im angehängten PDF-Dokument.

Herzliche Grüße und eine schöne Adventszeit
Alexander Klement


06.11.2025, 03:36

Die HNA hat gestern (05.11.2025, Online-Auszug unter www.hna.de/lokales/melsungen/melsungen-ort45520/einbahnstrassen-aerger-am-melsunger-galgenberg-geht-weiter-94022576.html) nochmals ganzseitig über die Meinungsverschiedenheiten zur Einbahnstraße berichtet. Die verschiedenen Sichtweisen auf die Situation sind klar. Es ist Teil einer funktionierenden Demokratie, dass man sich gegenseitig respektiert, Argumente hört und abwägt.
Der nächste folgerichtige Schritt ist, dass wir auf den Bürgermeister zugegangen sind und um einen Gesprächstermin gebeten haben. Dieses Gespräch wird am 11.12.2025 stattfinden. Teilnehmen werden auch Frank Werner vom Ordnungsamt sowie zwei Vertreter der Arbeitsgruppe „Sicherer Schulweg“ und vom Elternbeirat der Christian-Bitter-Schule.

Nachdem es vor wenigen Tagen noch hieß, dass die Einbahnstraßenregelung in der Testphase in jedem Fall bis zur nächsten Verkehrsschau Mitte 2026 bestehen bleiben wird, ist diese jetzt nur noch bis Ende des Jahres 2025 vorgesehen. Sollte dies der Tatsache entsprechen, wäre das schon mal eine gute Sache. So kann im Dezember, wenn hoffentlich auch die Ampel-Kreuzung in der Bahnhofstraße wieder frei ist, ein Test unter realen Bedingungen stattfinden.

Ich möchte hier noch einmal betonen, dass ein sicherer Schulweg der Kinder im Interesse von uns allen ist. Mein subjektiver Eindruck – und ich denke auch, der von den Unterzeichnern der Petition - ist derzeit, dass die Einbahnstraßenregelung nicht dazu beiträgt. Gegen einen Test über einen überschaubaren Zeitraum ist nichts einzuwenden. Lediglich der Zeitpunkt hätte besser gewählt werden können.

Für uns ist wichtig, dass es eine faktenbasierte Auswertung der Testphase gibt und wir die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme im Blick behalten. Von der Stadt hätten wir uns gewünscht, dass es zu dieser Testphase eine klare Kommunikation und Aufklärung zumindest auf der Homepage der Stadt gibt. Dies ist bis heute nicht der Fall. Hier hätte man auflisten müssen:
- von wann bis wann die Einbahnstraße zu Testzwecken eingerichtet wird,
- warum dieser Test erfolgt,
- welche Ausgangslage es gibt (mit Zahlen unterlegt), die einen solchen Test sinnvoll erscheinen lassen,
- welche Ziele mit der Maßnahme erreicht werden sollen und wie dies überprüft wird.

Nur wenn dies eindeutig formuliert und mit Zahlen unterlegt ist, kann man durch weitere Erhebungen in der Testphase valide Ergebnisse erreichen. Klar ist jedenfalls, dass der Verkehr zum Schulzentrum hin und wieder abfließen muss. An der Anzahl der Fahrzeuge und Fahrten können wir nichts ändern. Bei einer Umlenkung des Verkehrs stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit sowie negativer Begleiterscheinungen und ob durch eine andere Maßnahme auch eine Verbesserung der Situation erreicht werden kann.
Gerne nehmen wir für das Gespräch am 11.12.2025 auch noch Ihre Argumente mit auf. Bitte diese einfach an einbahnstrasse@bswch.de schicken.


06.11.2025, 03:32

Die HNA hat gestern (05.11.2025) nochmals ganzseitig über die Meinungsverschiedenheiten zur Einbahnstraße berichtet. Die verschiedenen Sichtweisen auf die Situation sind klar. Es ist Teil einer funktionierenden Demokratie, dass man sich gegenseitig respektiert, Argumente hört und abwägt.
Der nächste folgerichtige Schritt ist, dass wir auf den Bürgermeister zugegangen sind und um einen Gesprächstermin gebeten haben. Dieses Gespräch wird am 11.12.2025 stattfinden. Teilnehmen werden auch Frank Werner vom Ordnungsamt sowie zwei Vertreter der Arbeitsgruppe „Sicherer Schulweg“ und vom Elternbeirat der Christian-Bitter-Schule.

Nachdem es vor wenigen Tagen noch hieß, dass die Einbahnstraßenregelung in der Testphase in jedem Fall bis zur nächsten Verkehrsschau Mitte 2026 bestehen bleiben wird, ist diese jetzt nur noch bis Ende des Jahres 2025 vorgesehen. Sollte dies der Tatsache entsprechen, wäre das schon mal eine gute Sache. So kann im Dezember, wenn hoffentlich auch die Ampel-Kreuzung in der Bahnhofstraße wieder frei ist, ein Test unter realen Bedingungen stattfinden.

Ich möchte hier noch einmal betonen, dass ein sicherer Schulweg der Kinder im Interesse von uns allen ist. Mein subjektiver Eindruck – und ich denke auch, der von den Unterzeichnern der Petition - ist derzeit, dass die Einbahnstraßenregelung nicht dazu beiträgt. Gegen einen Test über einen überschaubaren Zeitraum ist nichts einzuwenden. Lediglich der Zeitpunkt hätte besser gewählt werden können.

Für uns ist wichtig, dass es eine faktenbasierte Auswertung der Testphase gibt und wir die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme im Blick behalten. Von der Stadt hätten wir uns gewünscht, dass es zu dieser Testphase eine klare Kommunikation und Aufklärung zumindest auf der Homepage der Stadt gibt. Dies ist bis heute nicht der Fall. Hier hätte man auflisten müssen:
- von wann bis wann die Einbahnstraße zu Testzwecken eingerichtet wird,
- warum dieser Test erfolgt,
- welche Ausgangslage es gibt (mit Zahlen unterlegt), die einen solchen Test sinnvoll erscheinen lassen,
- welche Ziele mit der Maßnahme erreicht werden sollen und wie dies überprüft wird.

Nur wenn dies eindeutig formuliert und mit Zahlen unterlegt ist, kann man durch weitere Erhebungen in der Testphase valide Ergebnisse erreichen. Klar ist jedenfalls, dass der Verkehr zum Schulzentrum hin und wieder abfließen muss. An der Anzahl der Fahrzeuge und Fahrten können wir nichts ändern. Bei einer Umlenkung des Verkehrs stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit sowie negativer Begleiterscheinungen und ob durch eine andere Maßnahme auch eine Verbesserung der Situation erreicht werden kann.
Gerne nehmen wir für das Gespräch am 11.12.2025 auch noch Ihre Argumente mit auf. Bitte diese einfach an einbahnstrasse@bswch.de schicken.


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