23.01.2026, 06:22
Liebe Unterstützende,
Der Bundesregierung wird überlassen, die Forderung des Petitions-Startenden bei der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs, beim Erlass von Richtlinien oder anderen Verwaltungsmaßnahmen zu prüfen und ggf. einzubeziehen. Damit ist das Petitionsverfahren im Übrigen abgeschlossen. Die Stellungnahme finden Sie im Anhang.
Beste Grüße
das openPetition-Team