Abschaffung der Pferdesteuern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

438 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

438 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

11.10.2018, 20:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


20.12.2014, 08:16

Schreibfehler
Neue Begründung: Bezugnehmend auf das Urteil des höchsten Verwaltungsgerichts Hessens zur Rechtmäßigkeit der Erhebung von Pferdesteuern durch die Gemeinde Kirchheim ist festzustellen, daß dass dies eine hohe Gefährdung der persönlichen Freiheit zur Ausübung eines Sports dar. darstellt. Mit der Erhebung der Pferdesteuer entsteht ein immenser gesellschaftlicher Schaden.
Da Pferde im allgemeinen in Deutschland nicht zu Luxuszwecken Luxus zwecken gehalten werden, sondern insbesondere im Freizeitsport, im Bereich Gesundheitsfürsore, Gesundheitsfürsorge, im Bereich Kinder und Jugendarbeit oder anderen therapeutischen Zwecken eingesetzt. In diesem Sinne ist die Pferdehaltung ein wichtiger Bestandteil unseres gesellschaftlichen Lebens.
Im weiteren stellt die Besteuerung von Pferden erstmalig in Deutschland eine Besteuerung einer Sportart im indirekten Sinne dar. Sport wird in unserer Gesellschaft sehr wohlwollend gefördert, um die Ausübung sportlicher Aktivitäten allen gesellschaftlichen Schichten zu erleichtern. Diesem hohen Ziel, basierend auf dem Grundgesetz, widerspricht eine Einführung gleichzeitigen Besteuerung dieses Sportes. Im übrigen bedeutet stellt in diesem Kontext die Besteuerung einer einzelnen Sportart eine Diskriminierung dar, wobei zu prüfen ist, ob dies dem Grundgesetz entspricht.
Die Begründung des Verwaltungsgerichtes, eine ''eine Summe von 200 Eurp Euro sei eine zumutbare Größenordnung, Größenordnung'', widerspricht den allgemeinen Gegebenheiten und ist eine anmassende anmaßende Einmischung in das Privatleben freier Bürger. "


19.12.2014, 16:41

Akzeptabler Vorschlag eines Unterzeichners
Neuer Titel: Abschaffen Abschaffung der Kommunalen Pferdesport steuern Pferdesteuern Neuer Petitionstext: Abschaffung Schaffung einer gesetzlichen Regelung zur Verhinderung der steuern für eine Sportart. Da ein Hobby nicht versteuert werden sollte. Vor allem nicht Besteuerung von Sportarten, sportlichen und gesundheitsfördernden Aktivitäten auch in der Freizeit sowie aller mit der Begründung wer sich ein Pferd leisten kann, kann auch steuern zahlen. gemeinnütziger Tätigkeit verbundenen Aktivitäten. Neue Begründung: Weil Bezugnehmend auf das Urteil des höchsten Verwaltungsgerichts Hessens zur Rechtmäßigkeit der Erhebung von Pferdesteuern durch die Gemeinde Kirchheim ist festzustellen, daß dies eine hohe Gefährdung der persönlichen Freiheit zur Ausübung eines Sports dar. Mit der Erhebung der Pferdesteuer entsteht ein immenser gesellschaftlicher Schaden.
Da Pferde im allgemeinen in Deutschland nicht jeder der zu Luxuszwecken gehalten werden, sondern insbesondere im Freizeitsport, im Bereich Gesundheitsfürsore, im Bereich Kinder und Jugendarbeit oder anderen therapeutischen Zwecken eingesetzt. In diesem Sinne ist die Pferdehaltung ein Pferd hat, Turnierssport betreibt oder geschweige denn sich wichtiger Bestandteil unseres gesellschaftlichen Lebens.
Im weiteren stellt die 200€ Steuern für Pferd Besteuerung von Pferden erstmalig in Deutschland eine Besteuerung einer Sportart im indirekten Sinne dar. Sport wird in unserer Gesellschaft sehr wohlwollend gefördert, um die Ausübung sportlicher Aktivitäten allen gesellschaftlichen Schichten zu erleichtern. Diesem hohen Ziel, basierend auf dem Grundgesetz, widerspricht eine Einführung gleichzeitigen Besteuerung dieses Sportes. Im übrigen bedeutet in diesem Kontext die Besteuerung einer einzelnen Sportart eine Diskriminierung dar, wobei zu prüfen ist, ob dies dem Grundgesetz entspricht.
Die Begründung des Verwaltungsgerichtes, eine Summe von 200 Eurp sei eine zumutbare Größenordnung, widerspricht den allgemeinen Gegebenheiten und 200€ Steuer für Reiter leisten kann. ist eine anmassende Einmischung in das Privatleben freier Bürger. "


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