20.12.2014, 08:16
Schreibfehler
Neue Begründung: Bezugnehmend auf das Urteil des höchsten Verwaltungsgerichts Hessens zur Rechtmäßigkeit der Erhebung von Pferdesteuern durch die Gemeinde Kirchheim ist festzustellen, daß dass dies eine hohe Gefährdung der persönlichen Freiheit zur Ausübung eines Sports dar. darstellt. Mit der Erhebung der Pferdesteuer entsteht ein immenser gesellschaftlicher Schaden.
Da Pferde im allgemeinen in Deutschland nicht zu Luxuszwecken Luxus zwecken gehalten werden, sondern insbesondere im Freizeitsport, im Bereich Gesundheitsfürsore, Gesundheitsfürsorge, im Bereich Kinder und Jugendarbeit oder anderen therapeutischen Zwecken eingesetzt. In diesem Sinne ist die Pferdehaltung ein wichtiger Bestandteil unseres gesellschaftlichen Lebens.
Im weiteren stellt die Besteuerung von Pferden erstmalig in Deutschland eine Besteuerung einer Sportart im indirekten Sinne dar. Sport wird in unserer Gesellschaft sehr wohlwollend gefördert, um die Ausübung sportlicher Aktivitäten allen gesellschaftlichen Schichten zu erleichtern. Diesem hohen Ziel, basierend auf dem Grundgesetz, widerspricht eine Einführung gleichzeitigen Besteuerung dieses Sportes. Im übrigen bedeutet stellt in diesem Kontext die Besteuerung einer einzelnen Sportart eine Diskriminierung dar, wobei zu prüfen ist, ob dies dem Grundgesetz entspricht.
Die Begründung des Verwaltungsgerichtes, eine ''eine Summe von 200 Eurp Euro sei eine zumutbare Größenordnung, Größenordnung'', widerspricht den allgemeinen Gegebenheiten und ist eine anmassende anmaßende Einmischung in das Privatleben freier Bürger. "