Bildung

Abschaffung der Höchstgrenzen für die Krankenversicherung der Studierenden

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesministerium für Gesundheit
255 Unterstützende 239 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

255 Unterstützende 239 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

10.05.2015, 00:15

Textlicher Fehler verbessert. Jährliche Belastung ist 4-stellig. Nicht die monatliche.
Neuer Petitionstext: Sehr geehrte Damen und Herren,

Studierende werden maximal bis zum 14. Fachsemester oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres in der Krankenversicherung der Studierenden versichert (KVdS).

Jedoch werden durch diese Grenzen jene benachteiligt, welche sich erst später, z. B. nach Wehrdienst, Ausbildung oder Berufserfahrung zu einem Studium und somit zu einer höherwertigen Qualifikation entschließen. Ebenfalls werden Menschen benachteiligt, welche mehrere akademische Abschlüsse anstreben oder aus diverse Gründen die maximale Fachsemesterzahl (ungewollt) überschreiten.

Das Motto der Bundesregierung "Lebenslanges Lernen" wird hiermit praktisch ad absurdum geführt, da die monatliche jährliche Belastung (neben den üblichen Kosten für Lebensunterhalt und Studium) in einem 4-stelligen Bereich über denen von jungen Studierenden liegen.

Lösung dieses Problems:

Abschaffung der Höchstgrenzen für die Krankenversicherung der Studierenden.

Altersunabhängige Möglichkeit, sich für ein Erst- sowie Zweitstudium an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in der KVdS zu versichern und Anpassung des Gesetzes an den Bologna-Prozess.

Das Ziel, ein Studium in angemessener Zeit zu absolvieren, sollte nicht in der Krankenversicherung geregelt werden, sondern an anderer Stelle (z. B. in der Studienordnung).

Damit das Einschreiben an einer Hochschule nicht alleinig für den Status "Werkstudent" und die damit verbundenen Vorteile bei der Berechnung der Sozialversicherungsabgaben genutzt wird, müssen für diesen Fall individuelle Grenzen festgesetzt werden. Denkbar wäre z. B. eine Begrenzung des Werkstudenten-Status auf maximal 7 Jahre im Leben.


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