Soziales

Abschaffung der Familienversicherung für Jugendliche ALG 2 Empfänger ablehnen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

68 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

68 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

09.11.2015, 07:49

Neue Informationen zur Pedition
Neue Begründung: Das ist doch wieder eine von der Regierung verkappte Einsparungsmaßnahme im Gesundheitssystem. Ich habe mit der zuständigen Krankenkasse telefoniert und wollte wissen, was damit verbunden auf die Jugendlichen zukommt. Bisher waren alle Kinder von 0 bis 25 Jahre in meiner Familienversicherung mitversichert, solange Sie noch keine Ausbildung oder Arbeit hatten und somit auch durch meine jährliche Vorauszahlung von der Zuzahlung der Medikamente befreit. Das wird damit nun alles wegfallen und die Kinder müssen dann Zuzahlungen zu ärztlichen Behandlungen und Medikamenten selbst tragen und das kann doch wohl nicht sein, dass eine Jugendlicher, welcher noch kein eigenes Einkommen bezieht diese Kosten tragen soll! Ich Bitte die Bundesregierung und das Gesundheitsministerium diesen Schritt nochmal gründlich zu durchdenken und abzulehnen!
Texteauszug aus dem Anschreiben an meine jugendlichen Kinder:
"Ihre Familienversicherung wird zur eigenen Mitgliedschaft
Sehr geehrte Frau ... / Herr ...
ab 1.Januar 2016 sind Sie als Empfänger von Arbeitslosengeld II versicherunggspflichtig.
Dadurch endet Ihre Familienversicherung zum 31.Dezember 2015 und wird zur eigenen Mitgliedschaft.
Sie müssen nur eins tun: Damit das Jobcenter Ihre Beiträge zahlen kann, geben Sie bitte die Mitgliedsbescheinigung (Anlage) dort ab. Alles Weitere läuft automatisch und Sie können anschließend wie gewohnt unseren Versicherungsschutz genießen Profitieren Sie vom AOK-Pluspunkt "Mehr Leistungen" Wir zahlen bis 250,00 € im Jahr zusätzlich. Um eine innovative und bestmögliche Versorgung sicherzustellen, haben wir unser Angebot für Sie erweitert. Nutzen Sie jetzt viele Leistungen wie Osteopathie, Homöopathie, erweiterte Schutzimpfungen oder Professionelle Zahnreinigung. Alle Informationen finden Sie auf www.aokniedersachsen.de
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns bitte an.
Mit freundlichen Grüßen
....
Neue Informationen:
Petition wurde von Gesundheit zu Soziales verschoben, weil neue Informationen vom Anwalt vorliegen. Hier ein Auszug aus dem Anwaltsschreiben:
SGB II: eigene Pflichtversicherung statt Familienversicherung ab 2016
„Seit kurzem findet sich auf neuen SGB II-Bewilligungsbescheiden der Hinweis auf eine Gesetzesänderung, die Leistungsbezieher der Grundsicherung für Arbeitslose ab dem 01.01.2016 betrifft. Nicht alle sind betroffen – nur diejenigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ab 15. Jahren, die zuvor familienversichert waren. Denn diese werden ab dem 01.01.2016 nicht mehr familienversichert sein, sondern eine eigenständige Krankenversicherung als Pflichtversicherung haben. Die Gesetzesänderung soll – wie ja so oft – eine Verfahrensvereinfachung mit sich bringen, wie sich aus der Bundestags-Drucksache 18/1307 ergibt.
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Der Wegfall der Familienversicherung für Leistungsbezieher ab dem Alter von 15 Jahren soll also nicht zu Mehreinnahmen bei den Krankenkassen oder zu Mehrausgaben bei den Jobcentern führen.
Die bisherige Regelung zur Krankenversicherung sieht vor, dass Angehörige beitragsfrei über einen pflichtversicherten Leistungsbezieher mitversichert sind. Dies kann ein Elternteil oder der Ehepartner sein. Und den Beitrag für den Pflichtversicherten zahlt im Leistungsbezug das Jobcenter.
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Ab dem 01.01.2016 soll sich das allerdings ändern: von da an wird jeder erwerbsfähige Hilfebedürftige ab dem 15.Lebensjahr eine Pflichtversicherung erhalten. ....
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... Insofern wird die Gesetzesänderung also auf jeden Fall auch zu veränderten Einnahmen der Krankenkassen führen und nicht finanzneutral sein können.
- Welche Auswirkungen kann das nun auf Leistungsbezieher haben? In dem Augenblick, in dem ein Bewilligungsbescheid nachträglich ganz aufgehoben wird und die gezahlten Leistungen vom Jobcenter zurückgefordert werden, kann der Beitrag für die Krankenversicherung aud die (dann ehemaligen) Leistungsbezieher zurückfallen. Denn das Jobcenter kann dann auch die an die Krankenversicherung gezahlten Beiträge von den ehemaligen Listungsbeziehern zurückfordern.
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! geht ein Elternteil wieder arbeiten und verdient soviel, dass die Familie aus dem Leistungsbezug ausscheiden kann, dann muss nun die Bedarfsgemeinschaft nicht nur die gezahlten SGB II-Leistungen zurückzahlen, sondern auch die Beiträge des Jobcenters an die Krankenkassen. Da die Angehörigen ab Arbeitsaufnahme aber wieder familienversichert sind, müssen sie gar keine Beiträge an die Krankenkasse mehr zahlen. ...
... Sollte das Jobcenter die vollen Beiträge zurückfordern, wäre hier von einer deutlichen Benachteiligung der Angehörigen zu sprechen, da diese dann im Grunde doppelt versichert wären und zur Beitragszahlung verpflichtet würden, obwohl sie dann doch wieder kostenlos familienversichert werden können.
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Das Neu Information von der HKK
Guten Tag, Herr ...,
vielen Dank für Ihr Interesse an der hkk. Gerne informieren wir Sie.
Diese Regelung ist bindend für alle gesetzlichen Krankenkassen und betrifft bald alle Kinder von ALG 2 Empfängern in Deutschland, wenn auch die AOK Niedersachsen das durchsetzt.
hkk. Daher können wir Ihnen kein anderes Angebot unt


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