Migration

Abschiebestopp und faire Asylverfahren für Geflüchtete aus Afghanistan

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Winfried Kretschmann
3.152 Unterstützende 2.666 in Baden-Württemberg

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

3.152 Unterstützende 2.666 in Baden-Württemberg

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

13.06.2017, 19:07

Abschiebungen nach Afghanistan stoppen – Schwerwiegende Mängel bei Asylverfahren gefährden Menschenleben
Amnesty International, die Arbeiterwohlfahrt, Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im
Deutschen Anwaltverein, Der Paritätische Gesamtverband, Diakonie Deutschland, JesuitenFlüchtlingsdienst,
Neue Richtervereinigung e. V., PRO ASYL und Republikanischer Anwältinnen und
Anwälteverein e.V. kritisieren die Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration
und Flüchtlinge bei afghanischen Asylsuchenden.
BERLIN, 30.05.2017 – Anlässlich eines weiteren am 31. Mai zu erwartenden Abschiebungsflugs
nach Afghanistan, fordern Menschenrechtsorganisationen und Verbände einen sofortigen Stopp
aller Abschiebungen nach Afghanistan. Wegen schwerwiegender Mängel bei Asylverfahren von
afghanischen Asylsuchenden befürchten die Organisationen, dass nach fehlerhaften Asylverfahren
abgelehnte Afghanen demnächst abgeschoben werden und dadurch ihr Leben aufs Spiel gesetzt
wird.
Bisher wurde in diesem Jahr rund die Hälfte aller Asylanträge von Afghanen abgelehnt, während die
bereinigte Schutzquote im Jahr 2016 noch 60 Prozent und 2015 sogar 78 Prozent betrug. Dabei fällt
den Organisationen bei der Prüfung von ablehnenden Bescheiden auf, dass neue Informationen
zur gefährlichen Lage in Afghanistan nicht berücksichtigt werden, u.a. jene, die das UN-Flüchtlingswerk
zur Verfügung stellt. Dies ist aber sowohl rechtlich verpflichtend als auch unerlässlich angesichts der
sich stetig verschlechternden Sicherheitslage in Afghanistan.
Auch wird in den Bescheiden immer wieder auf das Bestehen einer inländischen Fluchtalternative verwiesen.
Tatsächlich hat sich jedoch der bewaffnete Konflikt mittlerweile über die ursprünglichen Kampfgebiete
hinaus ausgeweitet – Menschen können überall Opfer von Kampfhandlungen, Anschlägen
und Verfolgung werden. Dies ist während der derzeit stattfindenden Frühjahrsoffensive der Taliban
deutlich zu beobachten. Die Sicherheitslage in Afghanistan ist so unberechenbar, dass auch der UNHCR
eine Unterscheidung von »sicheren« und »unsicheren« Gebieten ablehnt. Wegen des bewaffneten
Konflikts hat sich die Zahl der Binnenvertriebenen in den vergangenen drei Jahren fast verdoppelt und
liegt bei 1,4 Millionen. Seit Anfang des Jahres mussten erneut mehr als 90.000 Menschen ihre Häuser
verlassen (Stand 6.5.2017).
Auch die NATO plant, den Militäreinsatz aufgrund der verschlechterten Sicherheitslage wieder deutlich
zu verstärken. Weder staatliche noch internationale Akteure sind in der Lage, sich selbst oder
ab geschobene Flüchtlinge zu schützen. In Kabul kommt es beispielsweise regelmäßig zu Anschlägen
auf Zivilisten, die viele Menschenleben fordern – dass die Bundesregierung die Stadt trotzdem als sicher
genug einstuft, um monatlich mehrere Afghanen dort hin abzuschieben, halten die Organisationen für
zynisch.
Der Fall des Bundeswehr-Offiziers Franco A. hat ein Schlaglicht auf verschiedene Probleme beim
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geworfen, insbesondere die mangelhafte Durchführung der
Asylverfahren, die unzureichende Ausbildung des Personals, die Trennung von Anhörer und Entscheider
sowie die unzureichende interne Qualitätskontrolle. Als Konsequenz reicht es aber nicht, die positiv
beschiedenen Fälle der im Fall des Franco A. Verantwortlichen zu prüfen. Stattdessen muss sofort die
Qualitätsüberprüfung im Bundesamt aufgestockt und besser aufgestellt werden sowie die bekannten
Mängel im Asylverfahren behoben werden. Das BAMF muss so organisiert sein, dass eine lückenlose
Kontrolle der Entscheidungen im Hause selbst vor der Zustellung an AsylantragstellerInnen die Regel
ist.
Die Organisationen befürchten, dass durch mangelhaft durchgeführte Anhörungen in der Sache
falsche Ablehnungen zustande kommen – was für die Betroffenen dramatische Folgen haben kann,
wie schlimmstenfalls die Abschiebung in die Verfolgung. Die Qualität der Asylverfahren darf nicht
dem politischen Willen zum Abbau der Altfälle bis zur Bundestagswahl geopfert werden.
Für die schon länger mit einer Duldung in Deutschland lebenden Afghanen hat sich die Situation durch
die letzten Gesetzesänderungen, wie dem Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, verschärft,
indem diese Abschiebungen erleichtern. Hier gilt es dringend zu prüfen, ob die vor mehreren
Jahren abgelehnten Afghanen nicht wegen der sich verschlechterten Sicherheitslage einen Anspruch
auf Schutz haben.
Deutschland hat eine völkerrechtliche Verpflichtung, Asylsuchenden ein faires und sorgfältiges Asyl -
verfahren zu bieten und nicht in Länder abzuschieben, in denen den Menschen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Die Organisationen appellieren deswegen gemeinsam an Bund und Länder,
Asylgesuche mit der notwendigen Sorgfalt zu prüfen sowie alle Abschiebungen nach Afghanistan zu
stoppen.

www.amnesty.de/informieren/aktuell/afghanistan-abschiebungen-nach-afghanistan-stoppen

www.proasyl.de/news/fehlerhafte-bamf-entscheidungspraxis-geht-auf-kosten-der-fluecht


08.06.2017, 00:18

Mit etwa zehn afghanischen Flüchtlingen aus den Unterkünften in Radolfzell, Singen, Konstanz und Bodman haben wir am Pfingstsamstag zwischen 9.00 und 16.00 Uhr in der Radolfzeller Innenstadt über 400 Unterschriften für unsere Petition gesammelt. Eine Woche zuvor, am Internationalen Tag, waren es 150 Unterzeichner. Auch aus dem benachbarten Engen kamen Unterstützer hinzu. Das Beste: Die Flüchtlinge selbst wurden zu erfahrenen Werbern für ihre Sache und erfuhren, wie direkte Demokratie gelebt werden kann:
Sie verteilten den Hilferuf der afghanischen Flüchtlinge im Landkreis Konstanz, den sie mit Hilfe ihrer deutschen Unterstützer selbst entworfen haben.
Einige haben ihre Lebens- und Fluchtgeschichte aufgezeichnet. Damit sind sie an Passanten herangetreten und haben mit ihnen diskutiert.
Sie haben am Stand das Ausfüllen der Petitionslisten erklärt –
kurz: Sie haben ihre Sache selbst in die Hand genommen. Eine wunderbare Erfahrung war die immer wieder auftretende Frage der Jugendlichen: „Darf man auch unter 14, unter 16, unter der Volljährigkeit unterschreiben?“ Ein junger afghanischer Schüler unterschrieb und mobilisierte anschließend seine gesamte Schulklasse, die noch kurz vor Schluss unserer Aktion die Petition unterzeichnete. Die Mädchen und Jungen zeigten dieselbe Courage wie die Nürnberger Schüler, die sich am 31. Mai der Polizei in den Weg stellten, als ihr afghanischer Mitschüler aus der Klasse gezerrt wurde und in den wartenden Abschiebeflieger nach Afghanistan gebracht werden sollte. Dazu auch das Interview mit der Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Brigitte Kofler:
www.tagesschau.de/multimedia/video/video-294579.html


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